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Drohung mit einem empfindlichen Übel gegenüber Staatsanwälten
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Drohung mit rechtmäßigen Handlungen – Kündigung
O hat neben ihrer Bürotätigkeit ein Start-Up gegründet, das sich derzeit im Aufbau befindet und noch keine Einnahmen generiert oder Investoren anlockt. Sie ist zur Finanzierung dieses Lebenstraumes auf jeden Cent, den sie verdient, angewiesen. Für eine andere Arbeit ähnlichen Verdienstes müsste sie sich monatelang bewerben. Ihr Chef T droht damit, ihr zu kündigen, wenn er nicht umsonst zu 10 % an ihrem Start-Up beteiligt würde. Die Kündigung wäre rechtmäßig.

Drohung mit rechtmäßigen Handlungen – unterlassene Einstellung
T bewirbt sich bei einem neuen Job. Die Personalleiterin P äußert gegenüber T, dass er nur eingestellt werde, wenn er an sie eine Prämie von €50 zahlen würde. Der Job wäre besser bezahlt, als die anderen Angebote.