Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Drohung mit rechtmäßigen Handlungen – unterlassene Einstellung
Drohung mit rechtmäßigen Handlungen – unterlassene Einstellung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T bewirbt sich bei einem neuen Job. Die Personalleiterin P äußert gegenüber T, dass er nur eingestellt werde, wenn er an sie eine Prämie von €50 zahlen würde. Der Job wäre besser bezahlt, als die anderen Angebote.
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Einordnung des Falls
Drohung mit rechtmäßigen Handlungen – unterlassene Einstellung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. P hat T mit einem empfindlichen Übel gedroht
Ja!
Jurastudium und Referendariat.