Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Drohung mit rechtmäßigen Handlungen - Kündigung
Drohung mit rechtmäßigen Handlungen - Kündigung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
O hat neben ihrer Tätigkeit in einem Büro ein Start-Up gegründet, das sich derzeit im Aufbau befindet und noch keine Einnahmen generiert. Ihr Chef T droht damit ihr zu kündigen, wenn er nicht umsonst zu 10 % daran beteiligt würde. Kündigungsschutz besteht für O derzeit nicht, sodass die Kündigung rechtmäßig wäre.
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Einordnung des Falls
Drohung mit rechtmäßigen Handlungen - Kündigung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat O mit einem empfindlichen Übel gedroht
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jonas Neubert
15.10.2023, 09:55:10
Wohnungslosigkeit und Hunger aufgrund von Arbeitslosigkeit ist in einen Sozialstaat BRD fernab der Realität
moritz
14.12.2023, 14:24:50
HdF bitte
CR7
2.5.2024, 14:41:12
Erstmal @[Jonas Neubert](134156) ja, das stimmt, aber schöner wäre es, wenn man hier bei der juristischen Argumentation bleibt. Die Subsumtion würde ich auch so nicht vornehmen, sondern eher darauf eingehen, welches Übel sich für das Opfer ergibt (eine Arbeitsstelle hat oftmals nicht nur den Zweck, die unteren Stufen der Bedürfnispyramide zu sichern, denn manchmal hängen von Arbeitsstellen auch der eigene Ruf/Lebenslauf etc. ab). Das Übel muss ja letztlich geeignet sein, den
Nötigungserfolgherbeizuführen (entgegen des objektiven Maßstabs sondern auf den besonnenen Durchschnittsmenschen abstellend OLG Karlsruhe 18.4.1996 – 3 Ss 138/95, NStZ-RR 1996, 296. (MüKoStGB/Sinn, 4. Aufl. 2021, StGB § 240)). Bei @moritz bitte bleib auch du bisschen sachlicher, danke :)