Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Erlöschen des Schuldverhältnisses
konstitutives negatives Schuldanerkenntnis
konstitutives negatives Schuldanerkenntnis
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A klagt gegen B ein Gewährleistungsrecht aus Kaufvertrag ein. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist nur schwer zu beweisen. B steht zugleich ein Kaufpreisanspruch gegen A zu. Es kommt zu einem Vergleich unter „Abgeltung sämtlicher wechselseitigen Ansprüche aus dem Rechtsverhältnis“.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
konstitutives negatives Schuldanerkenntnis
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei der Abgeltungsklausel handelt es sich um ein negatives Schuldanerkenntnis (§ 397 Abs. 2 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das negative Schuldanerkenntnis erfasst auch zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbekannte Ansprüche.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
juramen
15.5.2023, 11:43:50
Toll, wie ihr die Probleme hier herausgearbeitet habt. Ich würde mir noch ein paar Aufgaben mehr wünschen, um das erlernte Wissen auch festigen zu können. Liebe Grüße
Lukas_Mengestu
15.5.2023, 13:25:54
Vielen Dank, Juramen! Freut uns sehr, dass es Dir gefällt. Gerne nehmen wir Deinen Vorschlag auf, hier noch weitere Fälle zu ergänzen :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Dogu
25.8.2023, 11:07:54
Das negative Schuldanerkenntnis ist beim Maßstab falsch definiert. Tatsächlich handelt es sich bei der vorliegenden Definition um das kausale Schuldanerkenntnis. Beim negativen Schuldanerkenntnis wird das Nichtbestehen eines Anspruchs durch den Gläubiger anerkannt.
Stella2244
24.4.2024, 16:34:12
Das sehe ich auch so, verstehe den Maßstab so wie er dort steht nicht
Eli8
17.10.2023, 09:51:24
Was wäre denn beim Kondiktionsanspruch hier das erlangte Etwas?
Wolli
29.1.2024, 09:36:36
Das wäre einfach die Befreiung von der Verbindlichkeit, über die das negative Schuldanerkenntnis geschlossen wurde
QuiGonTim
4.12.2023, 23:26:56
Verstehe ich es richtig, dass der Unterschied zum Aufhebungsvertrag darin besteht, dass im Falle eines derart weitgehenden negativen Schuldanerkenntnisses das Schulverhältnis im weiteren Sinne (hier: der Kaufvertrag) noch besteht, während beim Aufhebungsvertrag das
Schuldverhältnis im weiteren Sinneaufgehoben wird?
Stella2244
24.4.2024, 16:34:41
Das würde mich auch interessieren
Stella2244
24.4.2024, 16:42:01
könntet ihr euren Maßstab bitte noch einmal erklären?