Grundfall
26. Juli 2023
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Rentnerin R sieht ein Zeitungsinserat über eine barrierefreie Mietwohnung des V und bittet ihre Tochter T, diese zu besichtigen und zu mieten, falls T sie für gut befindet. R gibt ihr eine entsprechende Vollmacht mit. T besichtigt die Wohnung und unterschreibt den Mietvertrag mit V in Rs Namen.
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Einordnung des Falls
Grundfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kann ein Stellvertreter für den Vertretenen wirksam Rechtsgeschäfte vornehmen (§ 164 Abs. 1 BGB)?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Sind die Stellvertretungsregeln (§§ 164ff. BGB) hier anwendbar und eine Stellvertretung zulässig?
Genau, so ist das!
3. Hat T eine eigene Willenserklärung abgegeben?
Ja, in der Tat!
4. Hat T mit Vertretungsmacht gehandelt?
Ja!
5. Wirkt die von T abgegebene Willenserklärung unmittelbar für und gegen R (§ 164 Abs. 1 S. 1 BGB)?
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
🦊LEXDEROGANS
4.1.2022, 23:37:12
Klasse Differenzierung: Vollmacht - Bevollmächtigung! 💪

Lukas_Mengestu
5.1.2022, 09:08:36
Vielen Dank, Lexderogans :-)
hagenhubl
21.10.2024, 11:27:46
Wie wäre es, wenn der Vertreter für den Vertretenen ein Zimmer bei einer Studentenverbindung mietet? Wäre da auch eine Stellvertretung möglich oder muss der Vertretene da persönlich erscheinen?