Keine Höchstpersönlichkeit: Eheschließung
19. Mai 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M und F möchten heiraten. Weil M allerdings sehr beschäftigt ist, schafft er es selbst nicht zum Standesamt. Stattdessen beauftragt er seinen besten Freund, um an seiner Stelle das Ja-Wort zu geben.
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Einordnung des Falls
Keine Höchstpersönlichkeit: Eheschließung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist die Stellvertretung (§§ 164ff. BGB) für alle Willenserklärungen zulässig?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist die Stellvertretung des M durch B bei der Eheschließung (§§ 1303 ff. BGB) mit F zulässig?
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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