Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Stellvertretung

Offenkundigkeit: gewahrt bei offenem Geschäft für den, den es angeht

Offenkundigkeit: gewahrt bei offenem Geschäft für den, den es angeht

21. August 2025

22 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Stylist S soll für Popikone P ein Kleid auf Rechnung für eine Gala kaufen und dabei ihre Identität geheim halten, damit keiner Ps Stil auf der Gala kopiert. S findet ein Kleid in Bs Boutique und sagt zu B: „Ich kaufe dieses Kleid im Namen meiner Auftraggeberin. Ihre Identität ist vorerst geheim.“

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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