Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Stellvertretung
Vertreter sagt "für den Vertretenen" § 164 Abs. 1 S. 2 A. 1
Vertreter sagt "für den Vertretenen" § 164 Abs. 1 S. 2 A. 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V schickt Mittelsmann M zur Privatauktion des A, um ein Bild für maximal €10.000 zu ersteigern. Während der Auktion ruft M: „Ich biete €5.000 im Namen des V!“. Die €5.000 bleiben das Höchstgebot. A erteilt den Zuschlag.
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Einordnung des Falls
Vertreter sagt "für den Vertretenen" § 164 Abs. 1 S. 2 A. 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M hat eine eigene Willenserklärung abgegeben (§ 164 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. M hat diese Erklärung in fremdem Namen abgegeben (§ 164 Abs. 1 BGB).
Ja!
3. M hat die Willenserklärung im Rahmen seiner Vertretungsmacht abgegeben (§ 164 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
4. Zwischen V und A ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
QuiGonTim
18.9.2023, 14:44:22
Ich verstehe nicht ganz, welchen Sinn dieser Fall an dieser Stelle haben sollte. Wurde darin im Vergleich zu den vorangegangenen Fällen irgendein neues Problem aufgeworfen?
Kind als Schaden
24.4.2024, 13:25:38
gute Frage
hannacaz
31.7.2024, 14:14:44
Vielleicht einfach noch mal zur Übung die Darstellung in einer Auktionssituation..
Sustainable Finance
2.8.2024, 08:39:24
Wiederholung macht den Meister! Die Aufgabe zeigt die Stellvertretung aus einem anderen Blickwinkel und zeigt auch, dass der Rahmen der Vertretungsmacht tatsächlich ein Rahmen ist, innerhalb dessen sich der Stellvertreter bewegen kann. Ich persönlich finde es gut, nicht immer ein und denselben Fall iRd spaced repetition zu wiederholen, sondern ein bisschen Abwechslung zu haben. Das ist aber natürlich Geschmacksache 😉.