Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Stellvertretung

Handeln in fremdem Namen aus den Umständen erkennbar § 164 Abs. 1 S. 2 A. 2

Handeln in fremdem Namen aus den Umständen erkennbar § 164 Abs. 1 S. 2 A. 2

21. August 2025

14 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A geht in den lokalen Supermarkt der B-GmbH, wo sie ihre Ware auf das Kassenband legt. Der Kassierer K, deutlich zu erkennen an seiner mit dem Logo der B bestickten Jacke, zieht die Ware über den Scanner und nennt den Kaufpreis.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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