§ 112 BGB: Grundfall

13. Dezember 2024

4,9(13.243 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Die 16-jährige K ist gut im Programmieren. Sie hat Ideen für verschiedene Apps, die sie programmieren und über Appstores vertreiben will. Ihre Eltern E finden das klasse. Sie fragen sich aber wegen Ks Minderjährigkeit, ob es möglich ist, dass K diese Geschäftsidee selbst in die Tat umsetzt.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

§ 112 BGB: Grundfall

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Wenn K ihre entwickelten Apps in Appstores verkauft, stellt diese Tätigkeit ein Erwerbsgeschäft (§ 112 Abs. 1 S. 1 BGB) dar.

Genau, so ist das!

Ein Erwerbsgeschäft (§ 112 BGB) ist jede Tätigkeit, die dauerhaft, planmäßig und entgeltlich am Markt betrieben wird. K möchte ihre Apps dauerhaft, planmäßig und entgeltlich auf den Markt bringen beziehungsweise dort verkaufen. Das Erwerbsgeschäft im Sinne des § 112 Abs. 1 S. 1 BGB muss streng vom Gewerbebegriff nach § 1 Abs. 2 HGB unterschieden werden. Beide Begriffe haben zwar Gemeinsamkeiten, aber auch wichtige Unterschiede. So werden vom Erwerbsgeschäft nach § 112 Abs. 1 S. 1 BGB zum Beispiel auch freiberufliche Tätigkeiten erfasst, wohingegen diese nicht unter den Gewerbebegriff des § 1 Abs. 2 HGB fallen.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Ob Kaufverträge der K im Appstore über die Apps wirksam sind, richtet sich nicht nach § 107 BGB, sondern allein nach § 112 BGB.

Ja, in der Tat!

Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt (§ 112 Abs. 1 S. 1 BGB). Die Norm verdrängt als lex specialis die §§ 107-111 BGB. Geht es also um den selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts durch den Minderjährigen, so gilt stets § 112 BGB. Da die K selbständig ein Erwerbsgeschäft betreiben möchte, ist vorliegend allein § 112 BGB anwendbar.

3. Damit K ihre Apps selbständig im Appstore anbieten kann, benötigt sie die Ermächtigung der E und eine Genehmigung des Familiengerichts.

Ja!

Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt (§ 112 Abs. 1 S. 1 BGB). Die Ermächtigung ist eine Willenserklärung, welche formlos, einseitig und empfangsbedürftig ist. Sie ist gegenüber dem Minderjährigen zu erklären und ist solange schwebend unwirksam, bis das Familiengericht die entsprechende Genehmigung erteilt. Sie kann von dem Vertreter nur mit einer erneuten Genehmigung des Familiengerichts zurückgenommen werden (§ 112 Abs. 2 BGB).

4. Liegen die Voraussetzungen nach § 112 Abs. 1 S. 1 BGB vor, so kann die K auch ohne weiteres eine GmbH gründen.

Nein, das ist nicht der Fall!

Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. (§ 112 Abs. 1 S. 1 BGB) Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Familiengerichts bedarf (§ 112 Abs. 1 S. 2 BGB). Ein Gesellschaftsvertrag, der zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eingegangen wird, bedarf der Genehmigung des Familiengerichts (§§ 1643 Abs. 1, 1852 Nr. 2 BGB). Die Gründung einer GmbH bedarf eines Gesellschaftsvertrags im Sinne des § 1852 Nr. 2 BGB.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen