§ 112 BGB: Grundfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die 16-jährige K ist gut im Programmieren. Sie hat Ideen für verschiedene Apps, die sie programmieren und über Appstores vertreiben will. Ihre Eltern E finden das klasse. Sie fragen sich aber wegen Ks Minderjährigkeit, ob es möglich ist, dass K diese Geschäftsidee selbst in die Tat umsetzt.
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Einordnung des Falls
§ 112 BGB: Grundfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn K ihre entwickelten Apps in Appstores verkauft, stellt diese Tätigkeit ein Erwerbsgeschäft (§ 112 Abs. 1 S. 1 BGB) dar.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ob Kaufverträge der K im Appstore über die Apps wirksam sind, richtet sich nicht nach § 107 BGB, sondern allein nach § 112 BGB.
Ja, in der Tat!
3. Damit K ihre Apps selbständig im Appstore anbieten kann, benötigt sie die Ermächtigung der E und eine Genehmigung des Familiengerichts.
Ja!
4. Liegen die Voraussetzungen nach § 112 Abs. 1 S. 1 BGB vor, so kann die K auch ohne weiteres eine GmbH gründen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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