Strafrecht
Examensrelevante Rechtsprechung SR
Entscheidungen von 2022
Alleingänge von Bandenmitgliedern
Alleingänge von Bandenmitgliedern
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A, B und C brechen öfters gemeinsam in die Filialen einer Restaurantkette ein und stehlen Geld. Um mehr von der Beute zu haben, wagen A und B eines Tages einen Alleingang ohne Wissen des C. Sie dringen gewaltsam in das B-Restaurant ein, öffnen den Tresor und stecken das Geld ein.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Alleingänge von Bandenmitgliedern
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A und B haben sich wegen Diebstahls (§ 242 Abs. 1 StGB) strafbar gemacht, indem sie das Geld aus dem Tresor des B-Restaurants mitnahmen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. A und B sind in einen umschlossenen Raum eingebrochen (§ 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB).
Ja!
3. Der Tresor stellt ein verschlossenes Behältnis dar (§ 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StGB).
Genau, so ist das!
4. A und B könnten durch ihre Handlungen die Qualifikation des schweren Bandendiebstahls (§ 244a StGB) erfüllt haben.
Ja, in der Tat!
5. A, B und C sind eine Bande im strafrechtlichen Sinne.
Ja!
6. Ein Bandendiebstahl scheidet bei einer „Dreierbande“ stets aus, wenn nur zwei Bandenmitglieder an der konkreten Tatausführung mitwirken.
Nein, das ist nicht der Fall!
7. Handelten A und B bei dem Diebstahl im B-Restaurant als “Mitglied einer Bande”.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Maxi97
19.8.2023, 04:29:21
Wenn man jetzt die Motive nicht wüsste, und nur der Fakt bekannt ist, dass A + B C nicht bescheid gesagt haben, dann wäre ja auch Bande (-) oder? Man muss ja zumindest wissentlich beteiligt sein oder?
sina2211
29.8.2023, 19:52:54
Die Problematik bzgl. zwei Personen von einer Bande handeln ohne den Dritten kam heute im Examen in Köln dran.
Linne_Karlotta_
28.10.2024, 10:00:06
Hallo sina2211, vielen Dank für Deinen Hinweis! Es ist großartig zu hören, dass einer unserer Fälle tatsächlich im Examen dran kam. Wir haben diese Information notiert und werden sie in unserer App entsprechend kennzeichnen, um die Examensrelevanz für die Community sichtbar zu machen. Deine Rückmeldung hilft uns, die Vorbereitung für alle Nutzer zielgerichteter zu gestalten und die Qualität unserer Inhalte stetig zu verbessern. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald die Kennzeichnung in der App sichtbar ist. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team
Johannes
2.5.2024, 16:40:19
Als Merkhilfe für die Merkmale einer Bande finde ich die 3-2-1-0 Formel hilfreich: mindestens drei Mitglieder, mindestens zwei müssen bei der Tat zusammenwirken, mindestens einer davon als Täter, kein (=0) Bandenmitglied braucht am Tatort anwesend zu sein.
Lord Denning
3.9.2024, 15:13:34
Rührt das Erfordernis, dass zusätzlich zu Nr. 2 noch ein schwerwiegenderer TB oder ein Regelbeispiel verwirklicht wurde, weil der Wortlaut Raub “oder” Diebstahl erfordert und Diebstahl vom Unrechtsgehalt unter dem Raub liegt?
Leo Lee
9.9.2024, 09:57:02
Halo Lord Denning, vielen Dank für die sehr gute Frage! So ist es! 244a ist ein Qualifikation zur Qualifikation und nimmt bereits im Tatbestands Bezug auf das Rglbsp. bzw. Qualifikation des 244 (dann + Bande), weshalb man in der Tat sagen kann, dass gerade diese Tatbestände erforderlich sind, um die "schwere" Qualifikation der Qualifikation zu rechtfertigen/erfüllen! Hierzu kann ich i.Ü. die Lektüre Vom MüKo-StGB 4. Auflage, Schmitz § 244a Rn. 4 ff. sehr empfehlen :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo