§ 113 BGB: Grundfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der 16-jährige K hat mit Erlaubnis seiner Eltern E einen Ferienjob bei Kioskbesitzer B angefangen. Seit vier Wochen arbeitet K dort bereits als Verkäufer und hat von B schon den ersten Lohn erhalten. Nun hat K aber keine Lust mehr auf den Job und erklärt B die Kündigung.
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Einordnung des Falls
§ 113 BGB: Grundfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Arbeitsvertrag (§ 611a BGB) zwischen K und B ist wirksam zustande gekommen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem B dem K den Lohn bezahlt hat, hat er seine Lohnzahlungsverpflichtung aus dem Arbeitsvertrag wirksam erfüllt.
Ja!
3. Die von K erklärte Kündigung ist unwirksam.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Antonia
24.10.2024, 02:28:10
Was wäre die Kündigungsfrist für diesen Fall?
Leo Lee
27.10.2024, 06:02:40
Hallo Antonia, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! Hier arbeitet der K erst seit einem Monat, weshalb er sich noch in der Probezeit befindet (622 III BGB). Deshalb kann er nach Hs. 2 mit einer Frist von zwei Wochen kündigen bzw. gekündigt werden. Hierzu kann ich i.Ü. die Lektüre vom BeckOK ArbR, Gotthardt § 622 Rn. 29 ff. sehr empfehlen :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo