Anforderungen an die Schriftform (§ 126 BGB)


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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

M und V schließen einen Wohnraummietvertrag für zwei Jahre. Im Vertrag stehen die Parteien, die Mietsache und der zu entrichtende Mietzins. Eine Unterschrift oder sonstige Förmlichkeiten erfolgen nicht.

Einordnung des Falls

Anforderungen an die Schriftform (§ 126 BGB)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Hätte der Mietvertrag die Form gewahrt, wenn M und V den Mietvertrag unterschrieben hätten?

Nein, das trifft nicht zu!

Zur Einhaltung des Schriftformerfordernisses müssen die Vertragsparteien auf der(-selben) Vertragsurkunde unterschreiben. Darüber hinaus ist der Schriftform erst dann Genüge getan, wenn sich insbesondere Mietgegenstand, Mietzins sowie Dauer und Parteien des Mietverhältnisses aus der von beiden Vertragsparteien unterzeichneten Vertragsurkunde ergeben (sog. essentialia). M und V hätten auf dem Mietvertrag unterschreiben müssen. Allerdings haben sie ebenfalls nicht beachtet, dass sich auf dem Vertrag auch die Mietdauer ergeben muss. Der Vertrag genügt somit aus zwei Gründen nicht dem Schriftformerfordernis.

2. Hätte ein Vertragsschluss per E-Mail ohne eine besondere (elektronische) Signatur das Schriftformerfordernis gewahrt?

Nein!

Elektronisch geschlossene Mietverträge erfüllen das Schriftformerfordernis nach § 550 BGB dann, wenn der Vertragsschluss in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der Parteien versehen ist. Die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen an die elektronische Form bleiben so nicht wesentlich hinter denen der Schriftform zurück.

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SO

Soko

18.7.2023, 16:43:44

Schriftformerfordernis? Sehr schlechte Fragestellung, denn es gibt ein solches Erfordernis ja gerade nicht, das Einzige was folgt sind die Rechtsfolgen des § 550 BGB.

NIC

Nicole

19.7.2023, 11:38:22

Die erste Frage ist verwirrend. Da im SV steht, dass der Vertrag auf 2 Jahre geschlossen ist, impliziert das, dass dies auch im Vertrag steht. Hier könnte man deutlicher machen, dass dies nicht so ist!

Burumar🐸

Burumar🐸

15.6.2024, 10:07:49

Finde den Sachverhalt hier etwas unfair, da ja steht, dass auf zwei Jahre vereinbart wurde. Siehe auch anderer Thread.


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