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Anforderungen an die Schriftform (§ 126 BGB)
14. April 2026
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

M und V wollen einen Wohnraummietvertrag für zwei Jahre schließen. Im schriftlich aufgesetzten Vertrag stehen nur Angaben zu den Parteien, der Mietsache und dem zu entrichtende Mietzins. Sowohl M als auch V unterschreiben den Mietvertrag auf derselben Urkunde.
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