Zivilrecht

Mietrecht

Mietverhältnisse über Wohnraum

Grundfall, § 563 Abs. 1 BGB, Ehegatte (und Erbe)

Grundfall, § 563 Abs. 1 BGB, Ehegatte (und Erbe)

21. August 2025

6 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Ehemann M und Ehefrau F wohnen seit Jahren zusammen zur Miete in der Wohnung des V. Im Mietvertrag ist allein F als Mieterin aufgeführt. F stirbt. M teilt V mit, er wolle weiter in der Wohnung wohnen. Auch Erbe E erhebt aber nun Anspruch, als neuer Mieter eingesetzt zu werden.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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