Grundfall, § 563 Abs. 1 BGB, Ehegatte (und Erbe)
13. April 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Ehemann M und Ehefrau F wohnen seit Jahren zusammen zur Miete in der Wohnung des V. Im Mietvertrag ist allein F als Mieterin aufgeführt. F stirbt. M teilt V mit, er wolle weiter in der Wohnung wohnen. Auch Erbe E erhebt aber nun Anspruch, als neuer Mieter eingesetzt zu werden.
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Einordnung des Falls
Grundfall, § 563 Abs. 1 BGB, Ehegatte (und Erbe)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Eintritt des Ehegatten in das Mietverhältnis ist dem des Erben vorrangig (§ 563 Abs. 1 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Mit dem Tod des F als alleinige Mieterin tritt M, der mit ihr einen gemeinsamen Haushalt führt, in das Mietverhältnis ein.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Schwanzanwaltschaft
9.2.2024, 09:25:48
Würden auch minderjährige Kinder kraft Gesetztes nach §563 II S.1 BGB in das Mietverhältnis eintreten oder sind da Besonderheiten zu beachten?
Leo Lee
10.2.2024, 16:23:19
Hallo Schwanzanwaltschaft, vielen Dank für die sehr gute Frage! Wenn „nur“ minderjährige Kinder in der Wohnung noch vorhanden sind, dann treten diese Kinder in den Mietvertrag gem. § 563 II 1 BGB ein, außer wenn sie – vertreten durch einen gesetzlichen Vertreter oder Vormund – gem. § 563 III 1 BGB ihren gegenteiligen Willen äußern. Beachte noch, dass gem. § 563 III 2 der § 210 gilt, wonach die Verjährung der Mietansprüche bei geschäftsunfähigen oder beschränkt geschäftsfähigen Kindern frühestens nach 6 Monaten nach Volljährigkeit bzw. Vorhandensein einer Vertretung stattfindet. Hierzu kann ich i.Ü. die Lektüre von Horst: Tod des Mieters: Praxisprobleme und Lösungen, NZM 2022, 233 (238) und MüKo-BGB 9. Auflage, Häublein § 563 Rn. 12 und 21 ff. sehr empfehlen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Tinki
19.2.2025, 17:18:54
Wie geht das mit dem MJ- Schutz überein? Der Eintritt ist ja in jedem Fall
nicht lediglich rechtlich vorteilhaft...und muss mit dem 18 Geburtstag alles bezahlt werden? Kommt mir irgendwie komisch vor...eine Antwort wäre super! Danke!
Leau
25.3.2025, 13:34:29
+1.