Einführung in den wirtschaftlichen Verein
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die „Sportfreunde Hamburg“ möchten einen Verein gründen mit dem Zweck der körperlichen Betätigung. Dazu betreibt der Verein ausschließlich ein gewinnorientiertes Fitnessstudio, zu dem nur die Mitglieder Zugang haben. Die Mitglieder zahlen einen monatlichen Beitrag für den Betrieb.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Einführung in den wirtschaftlichen Verein
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kann ein wirtschaftlicher Verein in das Vereinsregister eingetragen werden (§§ 21, 22 BGB)?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Sportfreunde Hamburg unterhalten einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Ja!
3. Da der Geschäftsbetrieb dem ideellen Zweck untergeordnet ist, handelt es sich trotzdem um einen Idealverein.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Der Betrieb des Fitnessstudios als (wirtschaftlicher) Verein ist mangels gesellschaftsrechtlicher Alternativen notwendig.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
Jurafuchs kostenlos testen
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Tim
31.5.2024, 16:36:46
In der ersten Frage dieses Falls wird in der Lösung dargestellt, dass der Antrag auf Eintragung vom Amtsgericht bei einem NICHT wirtschaftlichen Zweck abzuweisen wäre. Für mich macht das nicht wirklich Sinn, das der Antrag eines nicht wirtschaftliche Verein (Idealverein?) abzuweisen wäre, sondern eher der eines wirtschaftlichen Vereins. Höchstens wäre ein Antrag eines nicht wirtschaftlichen Vereins auf Verleihung der Rechtsfähigkeit abzusehen? Hierbei unterhält ein entsprechender Antrag überhaupt nicht dem Amtsgericht, sondern etwas den Regierungsbezirken?