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Abgrenzung wirtschaftlicher Verein und Idealverein vor dem hintergrund des Nebenzweckprivilegs

Abgrenzung wirtschaftlicher Verein und Idealverein vor dem hintergrund des Nebenzweckprivilegs

21. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Der Jugendsportverein „SC Jurafüchse“ ist dank der großen Bekanntheit in der Gegend finanziell gut aufgestellt. Das Vereinsheim vermietet er an Wochenenden für private Feiern, die Überschüsse werden in die Jugendförderung investiert.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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Einordnung des Falls

Abgrenzung wirtschaftlicher Verein und Idealverein vor dem hintergrund des Nebenzweckprivilegs

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Sofern der SC Jurafüchse einen wirtschaftlichen Verein darstellt, kann er aus dem Vereinsregister gelöscht werden und dadurch seine Rechtsfähigkeit verlieren.

Ja!

Idealvereine erlangen die Rechtsfähigkeit durch Eintragung ins Vereinsregister. Wirtschaftliche Vereine sind nicht eintragungsfähig, sondern erlangen Rechtsfähigkeit nur durch staatliche Verleihung (§ 22 S. 1 BGB). Wird der Verein hingegen später erst zu einem wirtschaftlichen Verein, sind zunächst dahingehende Satzungsänderungsbeschlüsse vom Amtsgericht abzulehnen. Sofern ein wirtschaftlicher Verein im Vereinsregister eingetragen ist, kann dieser von Amts wegen gelöscht werden (§ 395 Abs. 1 FamFG).
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2. Bei der Vermietung des Vereinsheimes handelt es sich um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Genau, so ist das!

Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt vor, wenn der Verein planmäßig, auf Dauer angelegt und nach außen gerichtet eigenunternehmerische Tätigkeiten entfaltet, die auf die Verschaffung vermögenswerter Vorteile zugunsten des Vereins oder seiner Mitglieder abzielen. Die Voraussetzungen der geschäftlichen Betätigung liegen hier vor, die Vorteile aus der Vermietung sollen auch dem Verein bzw. der Jugendförderung, also den Mitgliedern zukommen.

3. Es handelt sich daher bei dem SC Jurafüchse um einen wirtschaftlichen Verein.

Nein, das trifft nicht zu!

Das Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes führt nicht automatisch dazu, dass es sich um einen wirtschaftlichen Verein handelt. Auch bei wirtschaftlicher Betätigung liegt ein Idealverein vor, sofern die unternehmerische Tätigkeit einem nichtwirtschaftlichen Hauptzweck untergeordnet und bloßes Hilfsmittel zu dessen Erreichung ist (sog. Nebenzweckprivileg). Bei dem SC Jurafüchse steht der Jugendsport und die Jugendförderung als Hauptzweck im Vordergrund. Die erlangten Vorteile aus der Vermietung werden auch ausschließlich zu diesem Zweck verwendet und nicht an die einzelnen Mitglieder ausgeschüttet.
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