Ermächtigungswiderruf
14. Februar 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird am 6.12 wegen versuchten Totschlags verurteilt. Er ermächtigt Verteidigerin V auf alle Rechtsmittel zu verzichten. Diese schickt eine entsprechende schriftliche Erklärung zu Gericht. Am 7.12. hat A es sich anders überlegt. A widerruft am 7.12. um 12:00 Uhr gegenüber V die Ermächtigung. Die von V verschickte Verzichtserklärung wird um 12:05 Uhr zugestellt.
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Einordnung des Falls
Ermächtigungswiderruf
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein wirksamer Rechtsmittelverzicht durch die Verteidigerin setzt voraus, dass diese hierzu ausdrücklich ermächtigt wurde.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Vs Ermächtigung, für A auf Rechtsmittel zu verzichten, ist unwiderruflich.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Da V zum Zeitpunkt des Widerrufs die Verzichtserklärung schon abgeschickt hatte, erfolgte der Widerruf allerdings zu spät und der Rechtsmittelverzicht ist wirksam.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Faby
10.2.2025, 18:11:21
Wie läuft das in der Praxis? Das Schriftstück des Beschuldigten wird ja vermutlich nicht elektronisch bei Gericht eingehen, sondern per Post. Da wird ja vom Gericht nicht die Uhrzeit des Eingangs vermerkt, sondern nur die Uhrzeit, oder?