Ermächtigungswiderruf
7. Juli 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird am 6.12 wegen versuchten Totschlags verurteilt. Er ermächtigt Verteidigerin V auf alle Rechtsmittel zu verzichten. Diese schickt eine entsprechende schriftliche Erklärung zu Gericht. Am 7.12. hat A es sich anders überlegt. A widerruft am 7.12. um 12:00 Uhr gegenüber V die Ermächtigung. Die von V verschickte Verzichtserklärung wird um 12:05 Uhr zugestellt.
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Einordnung des Falls
Ermächtigungswiderruf
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein wirksamer Rechtsmittelverzicht durch die Verteidigerin setzt voraus, dass diese hierzu ausdrücklich ermächtigt wurde.
Genau, so ist das!
2. Vs Ermächtigung, für A auf Rechtsmittel zu verzichten, ist unwiderruflich.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Da V zum Zeitpunkt des Widerrufs die Verzichtserklärung schon abgeschickt hatte, erfolgte der Widerruf allerdings zu spät und der Rechtsmittelverzicht ist wirksam.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Patrick4219
26.2.2024, 14:14:52
Wemdet man hier
§ 130 BGBanalog an, da es sich bei der Revisionseinlegung nicht um eine rechtsgeschäftliche WE handelt sondern im eine Prozesserklärung oder stützt man den Widerruf lediglich auf den Rechtsgedanken des
§ 130 BGB?
Florian
29.6.2025, 12:32:16
Ich würde persönlich sagen, dass da beides vertretbar ist, es ist letztlich ja der gleiche Gedanke. Ich meine mich zu erinnern, dass auch gesagt wird, dass es sich um eine Form der Analogie handelt, wenn man sich auf den Rechtsgedanken einer Norm stützt. Danach wäre es dann schlicht eine Analogie zu §130 BGB. Oder wie seht ihr das? @[Sebastian Schmitt](263562) @[Tim Gottschalk](287974)
Faby
10.2.2025, 18:11:21
Wie läuft das in der Praxis? Das Schriftstück des Be
schuldigten wird ja vermutlich nicht elektronisch bei Gericht eingehen, sondern per Post. Da wird ja vom Gericht nicht die Uhrzeit des Eingangs vermerkt, sondern nur die Uhrzeit, oder?
m.e.l.a.n.i.e
20.5.2025, 23:08:51
Ich frage mich auch, wie der Angeklagten beweisen kann, dass er fünf Minuten vor Zustellung des Verzichts bei Gericht die Ermächtigung dazu gegenüber seiner Verteidigerin widerrufen hat?