Prozessrecht & Klausurtypen

Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Zulässigkeit der Revision

Erklärung in unmittelbarem Anschluss an die Urteilsverkündung

Erklärung in unmittelbarem Anschluss an die Urteilsverkündung

29. August 2025

3 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A ist wegen Raubes angeklagt. Ihre Verteidigerin Viktoria (V) hat kurz vor der Verhandlung ihre Zulassung verloren. A weiß davon nichts. V tritt trotzdem für sie auf. Im Anschluss an ihre Verurteilung gibt A nach Beratung mit V zu Protokoll, auf Rechtsmittel verzichten zu wollen.

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