Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Zulässigkeit der Revision
Wiedereinsetzung: unverschuldete Säumnis
Wiedereinsetzung: unverschuldete Säumnis
26. August 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird in seiner Anwesenheit am 22.12 verurteilt. Er teilt seiner Verteidigerin am Freitag, 23.12., telefonisch mit, sie solle Revision einlegen. Da V zu diesem Zeitpunkt auf einer Weihnachtsfeier ist und schon einige Tassen Glühhwein getrunken hat, vergisst sie das Telefonat und legt keine Rechtsmittel ein. A erfährt hiervon am Montag, 2.1.
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