Mangelanzeige und Minderung
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Reisende R hat im Rahmen einer Pauschalreise bei V ein Hotel mit separaten sanitären Einrichtungen gebucht. Tatsächlich muss sich R verschmutzte Toiletten mit anderen Reisenden teilen. R informiert V nicht, sondern zahlt einfach nicht. Sie geht davon aus, der Reispreis sei um 100% gemindert.
Einordnung des Falls
Mangelanzeige und Minderung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Liegt ein Mangel einer Reiseleistung vor (§ 651i Abs. 2 BGB)?
Ja!
2. Die Minderung des Reisepreises tritt nur ein, wenn R gegenüber V die Minderung erklärt.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Höhe der geminderten Vergütung hängt von dem mangelfreien Wert der Reise, dem mangelhaften Wert sowie der vereinbarten Vergütung ab.
Ja, in der Tat!
4. Folgt man dem AG Bielefeld, muss R den Reisepreis nicht an V zahlen (§ 651m Abs. 1 BGB).
Nein!
Jurafuchs kostenlos testen
![Klima-Kleber](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__rmyydowxabpyzcuvmavtv.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Klima-Kleber
18.5.2023, 15:29:16
Eure Ausführungen bzgl. der Formel zur Berechnung der Gemeinderates Vergütung sind m.E. nur bedingt nachvollziehbar. Letzten Endes müsste die Formel m.M.n wie folgt lauten: X (geminderte Vergütung) = (vereinbarte Vergütung * mangelhafter Wert der Reise) : mangelfreier Wert der Reise
![Nora Mommsen](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__1g4ube287wphue6xpdn8yy675.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Nora Mommsen
20.5.2023, 15:36:26
Hallo Klimakleber, danke für deine Anmerkung. Im Ergebnis setzt du die gleiche Formel an, wie sie in der Aufgabe angegeben ist nur nach X aufgelöst. Zum Lernen ist es jedoch einfacher sich zu merken, dass der zu zahlende Reisepreis berechnet wird nach dem Verhältnis des Vereinbarte Vergütung : Wert der Reise ohne Mangel = geschuldeter Reisepreis : Wert der Reise mit Mangel. Beste Grüße, Nora -für das Jurafuchs-Team