Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGB
Mangelanzeige und Minderung
Mangelanzeige und Minderung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Reisende R hat im Rahmen einer Pauschalreise bei V ein Hotel mit separaten sanitären Einrichtungen gebucht. Tatsächlich muss sich R verschmutzte Toiletten mit anderen Reisenden teilen. R informiert V nicht, sondern zahlt einfach nicht. Sie geht davon aus, der Reispreis sei um 100% gemindert.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Mangelanzeige und Minderung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Liegt ein Mangel einer Reiseleistung vor (§ 651i Abs. 2 BGB)?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Minderung des Reisepreises tritt nur ein, wenn R gegenüber V die Minderung erklärt.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Höhe der geminderten Vergütung hängt von dem mangelfreien Wert der Reise, dem mangelhaften Wert sowie der vereinbarten Vergütung ab.
Ja, in der Tat!
4. Folgt man dem AG Bielefeld, muss R den Reisepreis nicht an V zahlen (§ 651m Abs. 1 BGB).
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Klima-Kleber
18.5.2023, 15:29:16
Eure Ausführungen bzgl. der Formel zur Berechnung der Gemeinderates Vergütung sind m.E. nur bedingt nachvollziehbar. Letzten Endes müsste die Formel m.M.n wie folgt lauten: X (geminderte Vergütung) = (vereinbarte Vergütung * mangelhafter Wert der Reise) : mangelfreier Wert der Reise
Nora Mommsen
20.5.2023, 15:36:26
Hallo Klimakleber, danke für deine Anmerkung. Im Ergebnis setzt du die gleiche Formel an, wie sie in der Aufgabe angegeben ist nur nach X aufgelöst. Zum Lernen ist es jedoch einfacher sich zu merken, dass der zu zahlende Reisepreis berechnet wird nach dem Verhältnis des Vereinbarte Vergütung : Wert der Reise ohne Mangel = geschuldeter Reisepreis : Wert der Reise mit Mangel. Beste Grüße, Nora -für das Jurafuchs-Team
Ferigan030
6.8.2024, 11:22:04
Ich finde die Frage hier ungünstig formuliert. Wichtig und entscheidend zu lernen ist, dass Mängelrechte wie die Minderung voraussetzen, dass der Mangel auch angezeigt wurde. Was das AG Bielefeld hierzu entschieden hat, ist weder relevant noch zu wissen.