Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
Zivilrecht > Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Exkulpation
R bucht eine Pauschalreise bei V. Als sie im gebuchten Hotel einchecken will, nennt sie versehentlich eine falsche Buchungsnummer und bekommt ein falsches Zimmer zugewiesen. Das Zimmer entspricht nicht dem Gebuchten. R berichtet V hiervon. V entgegnet, dass dies allein Rs Schuld sei.
Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit (§651n Abs. 2 BGB)
R bucht bei V eine Pauschalreise in einem Hotel, welches sich durch seinen großen Wasserpark auszeichnet. Im Hotel merkt R, dass der gesamte Wasserpark für die Dauer der Reise aufgrund von Bauarbeiten unbenutzbar ist. Davon informiert R auch V. Für R ist die Reise so nutzlos.
Schadensersatz bei Reisemangel
Der zu der von R bei V gebuchten Pauschalreise zugehörige Flug ist ausgebucht. Am Schalter wird R auf einen Alternativflug umgebucht. Um diesen noch zu erwischen, muss R zum Gate rennen. Auf dem Weg rutscht R aus und bricht sich seinen Knöchel. R informiert V.
Verhältnis von Minderung und Schadensersatz bei der Fluggastrechte-VO
R bucht bei V eine Pauschalreise. Der dazu gehörige Flug hat 25 Stunden Verspätung. Die Fluggesellschaft F zahlt R unabhängig von V aufgrund einer EU-Verordnung eine Ausgleichsleistung i.H.v. €600. Aufgrund der Verspätung hat R gegen V einen Minderungsanspruch in Höhe von €450. Art. 12 Abs. 1 S. 2 Fluggastrechte-VO lautet: „Die nach dieser Verordnung gewährte Ausgleichsleistung kann auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet werden.“
Verjährung des reisevertraglichen Anspruches
R bucht bei V am 10.01.2020 eine Pauschalreise. Diese soll vom 13. bis zum 20.07.2020 gehen. Am Tag der Rückreise wird Rs Flug auf den 21.07.2020 verschoben. Deshalb entsteht R ein Schaden i.H.v. €30 für das bereits gebuchte Taxi. R erstattet Mängelanzeige, fordert aber erst am 22.07.2022 Schadensersatz.
Schadensersatz (§§651i III Nr. 7, 651n BGB)
R hat bei V Flug und Hotel gebucht. Als R am Flughafen ankommt, wird ihr mitgeteilt, dass der Flug auf den nächsten Tag verschoben werden muss. Als R V damit konfrontiert, unternimmt dieser nichts. R fährt zurück in ihr Hotel. Durch die weitere Übernachtung und die Rückfahrt entstehen Kosten.
Besonders schwer – komplette Minderung
R bucht bei V einen siebentägigen Urlaub in einem All-inclusive-Hotel. Bei dem reichhaltigen Buffet holt sich R schon am ersten Tag eine Salmonellenvergiftung und liegt die gesamten sieben Tage flach. R findet gerade noch die Kraft, V in einer wütenden Mail davon zu berichten.
Zeitanteilige Minderung
R bucht bei V Flüge und ein Hotel auf Sardinien. Da das Hotel im Osten der Insel liegt, war R der Ankunftsflughafen F in der Nähe wichtig. Wegen interner Probleme bei F muss das Flugzeug auf dem Flughafen H landen.
Minderung (§§ 651i III Nr.6, 651m)
R bucht bei Reiseveranstalter V eine Backpacking-Tour durch Peru. Inbegriffen sind die einzelnen Unterkünfte und Flüge. Als R ankommt muss sie feststellen, dass ihr sorgfältig gepackter Rucksack weder verladen wurde, noch nachgeliefert werden kann. Davon berichtet sie V.
Leistungserbringer kein Verrichtungsgehilfe + Verkehrssicherungspflicht
Hotelbetreiber H betreibt die Poolanlage, die zu der von R bei V gebuchten Pauschalreise gehört. Die Poolanlage wurde mangelhaft erbaut. Als R in den Pool geht, verletzt sie sich. Es entstehen Behandlungskosten i.H.v. €1000. 2 ½ Jahre nach Reiseende verlangt R Schadensersatz.
Kein Durchschlagen der reiserechtlichen Verjährung auf deliktische Ansprüche
R bucht bei V eine Pauschalreise. In der Hotelbar, die zu dem von V betriebenen Hotel gehört, stürzt R aufgrund einer morschen Treppenstufe und bricht sich das Bein. V wusste von der sanierungsbedürftigen Treppe. R berichtet V direkt davon, macht aber erst 2 1/2 Jahre nach ihrer Reise Schadensersatz geltend.
Ablehnen der Ersatzleistung
R hat bei Reiseveranstalter V Flüge und ein Hotel auf der Malediven-Insel I gebucht, um dort zu schnorcheln. Bei Ankunft stellt sich heraus, dass alle Hotels auf I ausgebucht sind. V bringt R ersatzweise in Hotel auf Insel M unter. Da M aber kein Hausriff hat, kann man dort schlechter schnorcheln.
Kündigung (§ 651 l BGB)
R bucht bei V einen Urlaub extra in einem Ferienclub, der Programm durch Animateure anbietet. Tatsächlich fehlen im Hotel jegliche Animateure. R fordert V erfolglos auf, spätestens innerhalb von zwei Tagen Animateure aufzutreiben. Daraufhin erklärt R, er möchte nach Hause fahren.
Selbstabhilfe (§ 651k Abs. 2 BGB)
R bucht bei V einen viertägigen Skiurlaub, der Skipass und Unterkunft umfasst. Als R früh morgens ankommt, muss sie feststellen, dass in den Betten keine Matratzen sind. R verlangt Matratzen, spätestens bis zum Ende des Tags. Als V nicht reagiert, kauft R neue Matratzen.
Abhilfe (§ 651k Abs. 1 BGB)
R bucht bei V Flug und Hotel. Dabei achtet sie extra auf einen gut ausgestatteten Fitnessraum. Im Hotel angekommen muss R allerdings feststellen, dass viele der Geräte im Fitnessraum nicht funktionieren. Davon informiert R V und verlangt, dass die Geräte repariert werden.
Mangelanzeige und Minderung
Reisende R hat im Rahmen einer Pauschalreise bei V ein Hotel mit separaten sanitären Einrichtungen gebucht. Tatsächlich muss sich R verschmutzte Toiletten mit anderen Reisenden teilen. R informiert V nicht, sondern zahlt einfach nicht. Sie geht davon aus, der Reispreis sei um 100% gemindert.
Vertragsübertragung
R muss auf Dienstreise. Dafür hat sie bei V Hotel und Flüge gebucht. Da R allerdings kurzfristig verhindert ist, soll Kollegin K für sie einspringen soll. Von der bereits getroffenen Entscheidung informiert R V eine Woche vor Reisebeginn mündlich. V ist nicht einverstanden.
Rücktritt vor Reiseantritt
R bucht auf der Seite des V Flüge und Hotel in einem gemeinsamen Reisepaket für €1500. Allerdings trennt sich Rs Freundin, mit der er die Reise antreten wollte, am Tag vor der Reise von ihm. Daraufhin schreibt er V eine E-Mail, dass er sich vom Vertrag lösen möchte.
Abgrenzungsbeispiel: Leistung und Tourismusleistung
R ist leidenschaftliche Taucherin. Um ihrem Hobby nachzugehen, bucht sie bei Reiseanbieter A ein Angebot für ein Hotelzimmer nahe dem Great Barrier Reef für €1.000 für fünf Tage. Im Angebot enthalten ist auch die Vermietung von Tauchausrüstung im Wert von €300.
Abgrenzungsbeispiel 2: Leistung + untergeordnete Tourismusleistung
R bucht bei Reiseanbieter A ein Angebot für fünf Nächte in einem Hotelzimmer für €400. A hat bei dem Hotel Sonderkonditionen ausgehandelt: Zusätzlich zu dem Zimmer bekommt R auch einen Begrüßungscocktail.
Pauschalreise - Abgrenzungsbeispiel 1: Nur Flug gebucht
Nach einem anstrengenden Sommersemester möchte Studentin S Urlaub buchen. Dafür geht S in ein Reisebüro. Da sie keines der vorgeschlagenen Hotels überzeugt, begnügt sie sich zunächst nur mit der Buchung von Flügen nach Sizilien für €300. Nach Hotels will sie später selbst suchen.
Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Einwendungen des Versprechenden – Geschäftszweck
K hat bei Reiseveranstalterin R eine Pauschalreise in die Karibik gebucht. Zur Beförderung der Reisenden chartert R bei dem Flugunternehmen F die entsprechende Anzahl Sitzplätze. Als K die Rückreise antreten will, verweigert F die Beförderung, weil R noch nicht gezahlt hat.