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Abzugrenzen: Sachsubstanz und Surrogat (Verfügung)
einfach
schwer
19. Juni 2026
28 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheA erwirbt von E ein Fahrrad. Anschließend stellt sich heraus, dass die Übereignung unwirksam war. Noch bevor A dies erfährt, verkauft und übereignet er das Fahrrad an den gutgläubigen B.
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