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Grundrechte
Tätowierungsverbot für Polizeivollzugsbeamte in Bayern
Tätowierungsverbot für Polizeivollzugsbeamte in Bayern
19. August 2025
26 Kommentare
4,4 ★ (29.780 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ps Dienstherr verbietet P, sich über den gesamten Unterarm den Schriftzug „Aloha“ tätowieren zu lassen. Der Dienstherr stützt seine Weisung auf Art. 75 Abs. 2 S. 2 BayBG, der Bestimmungen über das Erscheinungsbild von Beamten während des Dienstes erlaubt.
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