Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Untreue (§ 266 StGB)
Vermögensbetreuungspflicht bei Kautionen
Vermögensbetreuungspflicht bei Kautionen
10. Februar 2025
2 Kommentare
4,8 ★ (4.370 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Vermieter V verwendet die Mietkaution der M bei einer Gewerberaummiete zu eigenen Zwecken, indem er sie heimlich verbraucht.
Diesen Fall lösen 42,6 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Vermögensbetreuungspflicht bei Kautionen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V obliegt durch Gesetz eine spezielle (Haupt-)Pflicht zur Vermögenssorge, sodass er hier den Treuebruchstatbestand (§ 266 Abs. 1 Alt. 2 StGB) verwirklicht.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. V obliegt hier durch Rechtsgeschäft eine spezielle (Haupt-)Pflicht zur Vermögenssorge, sodass er hier den Treuebruchstatbestand (§ 266 Abs. 1 Alt. 2 StGB) verwirklicht.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
simon175
4.9.2024, 17:40:52
Sehr clever, danke.

Christian Leupold-Wendling
6.9.2024, 21:40:04
Hallo simon175, vielen Dank für dein Lob! Deine positive Rückmeldung motiviert uns, weiterhin unser Bestes zu geben. Beste Grüße, Christian Leupold-Wendling, für das
Jurafuchs-Team