Öffentliches Recht

Grundrechte

Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG)

Sachlicher Schutzbereich: allgemein zugängliche Quelle 2 (Polizeifunk)

Sachlicher Schutzbereich: allgemein zugängliche Quelle 2 (Polizeifunk)

2. Oktober 2025

2 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Der sensationsfreudige A hat im letzten Tatort erfahren, wie einfach es ist, Polizeifunk zu hören. Deshalb setzt er sich in einen gemieteten Van und hört die entsprechende Frequenz. Der vorbeilaufende Polizist weist ihn an, dies zu unterlassen.

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