Öffentliches Recht
Grundrechte
Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG)
Sachlicher Schutzbereich: allgemein zugängliche Quelle 2 (Polizeifunk)
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Sachlicher Schutzbereich: allgemein zugängliche Quelle 2 (Polizeifunk)
7. April 2026
2 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der sensationsfreudige A hat im letzten Tatort erfahren, wie einfach es ist, Polizeifunk zu hören. Deshalb setzt er sich in einen gemieteten Van und hört die entsprechende Frequenz. Der vorbeilaufende Polizist weist ihn an, dies zu unterlassen.
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