Öffentliches Recht

Grundrechte

Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG)

Sachlicher Schutzbereich: allgemein zugängliche Quelle 2 (Polizeifunk)

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Sachlicher Schutzbereich: allgemein zugängliche Quelle 2 (Polizeifunk)

7. April 2026

2 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Der sensationsfreudige A hat im letzten Tatort erfahren, wie einfach es ist, Polizeifunk zu hören. Deshalb setzt er sich in einen gemieteten Van und hört die entsprechende Frequenz. Der vorbeilaufende Polizist weist ihn an, dies zu unterlassen.

Diesen Fall lösen 92,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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