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Begriff der Niederlassung III (Factortame II)
Sachverhalt
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Klopp
Die deutsche Rechtsanwältin K hat eine Kanzlei in Berlin. Da K auch einen Abschluss im französischen Recht hat, beantragt sie in Paris die Rechtsanwaltszulassung, um dort eine Zweigstelle der Kanzlei zu eröffnen. Dies wird abgelehnt, da nur eine Kanzlei betrieben werden dürfe.
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV: Anerkennung von Berufsqualifikationen
Friseurin M aus Malta möchte auf dem Champs-Elysées einen Salon eröffnen. Dies wird ihr verwehrt, da die Genehmigung eine vierjährige Ausbildung voraussetze. In Malta ist derweil nur eine dreijährige Ausbildung erforderlich, die inhaltlich aber identisch ist.