Zivilrecht

Sachenrecht

Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen

Garten-Öltank als wesentlicher Wohnhausbestandteil

Garten-Öltank als wesentlicher Wohnhausbestandteil

26. August 2025

9 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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E und A sind Nachbarinnen. Nach Absprache erlaubt E der A, ihren Öltank auf dem Grundstück der E zu vergraben. Der Öltank ist mit der Heizung im Haus der A verbunden. E glaubt nun, sie sei Eigentümerin des Öltanks.

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