Zivilrecht
Sachenrecht
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Garten-Öltank als wesentlicher Wohnhausbestandteil
Garten-Öltank als wesentlicher Wohnhausbestandteil
26. August 2025
9 Kommentare
4,8 ★ (24.968 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E und A sind Nachbarinnen. Nach Absprache erlaubt E der A, ihren Öltank auf dem Grundstück der E zu vergraben. Der Öltank ist mit der Heizung im Haus der A verbunden. E glaubt nun, sie sei Eigentümerin des Öltanks.
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