Scheinbestandteile
26. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
P pachtet von V ein leeres Grundstück, das im Eigentum der V steht. Dabei ist P berechtigt, während der Dauer des Pachtvertrags eine Scheune auf dem Grundstück zu errichten, um dort seine Werkzeuge zu verstauen. P errichtet die Scheune.
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Einordnung des Falls
Scheinbestandteile
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V hat kraft Gesetzes Eigentum an der Scheune erworben, wenn sie wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden ist (§ 946 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein Gebäude, das auf einem Grundstück errichtet wird, ist immer wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks (§ 94 Abs. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Vereinbarung zwischen P und V, wonach P die Scheune errichten darf, ist rein schuldrechtlicher Natur und hat keinen Einfluss auf § 946 BGB.
Nein!
4. Die von P errichtete Scheune ist wesentlicher Bestandteil des Grundstücks von V.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. V hat durch den Bau der Scheune Eigentum an der Scheune erworben.
Nein, das trifft nicht zu!
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