4,8(9.034 mal geöffnet in Jurafuchs)
Ausschütten von Benzin genügt nicht für Inbrandsetzen nach §§ 306ff. StGB – Brandstiftungsdelikte
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Inbrandsetzung bei Gebäuden erfordert mehr als brennendes Inventar
Haushälter H zündet eine Gardine in Gräfin Gs Villa an, um sich an der garstigen G zu rächen. Die teure Seidengardine brennt lichterloh.
An einem schon brennenden Gegenstand ist eine Inbrandsetzung möglich, wenn ein neuer Brandherd geschaffen wird.
Nach einem Blitzeinschlag steht die Gartenhütte des Gartenliebhabers G in Flammen. Nachbar N ist die Hütte schon länger ein Dorn im Auge. Er gießt seinen vom Fondueabend übrig gebliebenen Brennspiritus nach, um sicherzugehen, dass die Hütte zerstört wird.