Vereinbarte Beschaffenheit – Sachmangel nach § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 – Verkauf eines Fahrzeugs als "fabrikneu"
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von V einen Skoda Octavia. Im Kaufvertrag ist der Pkw als „fabrikneu“ beschrieben. Nach Übergabe stellt sich heraus, dass zwischen Fahrzeugherstellung und Kaufvertragsabschluss 19 Monate lagen.
Einordnung des Falls
Vereinbarte Beschaffenheit – Sachmangel nach § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 – Verkauf eines Fahrzeugs als "fabrikneu"
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Sache ist mangelhaft, wenn sie bei Gefahrübergang von der „vereinbarten Beschaffenheit“ abweicht (§§ 434 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB).
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Genau, so ist das!
2. Mit der vertraglichen Beschreibung als „fabrikneu” haben V und K eine Beschaffenheit im Sinne des § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB vereinbart.
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Ja, in der Tat!
3. Das von K gekaufte Fahrzeug hat einen Sachmangel, da es zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs von der vereinbarten Beschaffenheit als „fabrikneu“ abweicht (§ 434 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB).
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Ja!
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Isabell
5.2.2021, 19:50:33
Ich finde die Antwort zur Frage, ob mit der Bezeichnung im Vertrag eine Beschaffenheitsvereinbsarung vorliegt, passt nicht zur Frage.

Marilena
6.2.2021, 14:44:15
Hallo Isa Bell, danke für Deinen Hinweis! Was genau findest Du unpassend bzw. wie fändest Du es besser? Für Deine Mithilfe sind wir Dir sehr dankbar, liebe Grüße für das Jurafuchs-Team Marilena

Isabell
6.2.2021, 14:59:51
Die Ausführungen dazu, dass die Standzeit bei der Bewertung als Neuwagen relevant ist, sagt nichts über die rechtliche Bedeutung von Beschreibungen des Vertragsgegenstandes im Vertrag aus. Sie passt inhaltlich besser zur direkt danach gestellten Frage.

Marilena
6.2.2021, 15:32:00
Danke für Deine Antwort! Yep, verstehe jetzt was Du meinst. Werden wir ändern. Danke und liebe Grüße Marilena
evanici
28.8.2023, 17:58:08
Wäre die Bezeichnung "fabrikneu" dann ein Merkmal hinsichtlich "Qualität" oder "Art"?
Diaa
31.8.2023, 21:25:57
Kann mir das bitte jemand erklären: Im vorigen Fall mit der Waschmaschine wurde gesagt, dass alle Sache allen Anforderungen des § 434 II genüge tun sollte. Wieso wird hier NUR auf die vereinbarte Beschaffenheit also auf § 434 II 1 Nr. 1 abgestellt?
Diaa
31.8.2023, 21:26:22
.....dass die Sache ***