Vereinbarung "keine Vorschäden" / Leiche als Vorschaden
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von V einen gebrauchten Porsche. Im Kaufvertrag ist der Pkw „ohne Vorschäden“ beschrieben. Nach Übergabe stellt sich heraus, dass sich in dem Pkw über eine Zeit von 4 Wochen bei einer Außentemperatur von 18 Grad eine Leiche befand und dabei Leichenflüssigkeit austrat, sodass die gesamte Innenbekleidung ausgetauscht werden musste.
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Einordnung des Falls
Vereinbarung "keine Vorschäden" / Leiche als Vorschaden
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Wagen ist frei von Sachmängeln, wenn er bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen genügt (§ 434 Abs. 1 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine Sache ist mangelhaft, wenn sie bei Gefahrübergang von der „vereinbarten Beschaffenheit“ abweicht (§§ 434 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB).
Genau, so ist das!
3. Mit der vertraglichen Beschreibung „ohne Vorschäden” haben V und K eine Beschaffenheit (§ 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB) vereinbart.
Ja, in der Tat!
4. Das von K gekaufte Fahrzeug hat einen Sachmangel, da es von der vereinbarten Beschaffenheit "ohne Vorschäden" abweicht (§ 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB).
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
AttorneyAtLaw
11.5.2020, 04:42:03
Moment mal. Das mit der Leiche hat mal wirklich so stattgefunden?? Kann mir jemand die genaue Fundstelle nennen?
MariaH
11.5.2020, 23:39:42
Landgericht Hannover: Urteil vom 10.12.2015 – 4 O 159/14
Fabian123
24.6.2020, 18:12:16
der Definition des Vorschadens ist laut LG die zwischenzeitliche Behebung des Schadens bis zum Zeitpunkt des Vertragssschlusses. Hier sind die Sitze aber zu diesem Zeitpunkt noch immer beschädigt und müssen nachträglich ausgetauscht werden. Folglich liegt doch gerade kein Vorschaden, sondern ein Sachmangel nach 434 l 2 Nr.2 vor, oder nicht?
Fabian123
24.6.2020, 18:44:03
Eigentum verpflichtet 🏔️
24.6.2020, 21:19:23
Les nochmal den Sachverhalt, die Sitze wurden vor dem Kauf ausgetauscht. Und Vorschaden und Sachmangel schließen sich nicht aus. Hier liegt ja gerade nach 434 I 1 BGB ein Sachmangel vor, weil das Auto von der vereinbarten
Beschaffenheit"Keine Vorschäden" abweicht.
Fabian123
24.6.2020, 21:47:20
Ja, stimmt. Hatte den Sachverhalt so verstanden, dass die Sitze erst nach
Gefahrübergangausgetauscht wurden. Aber dann stellt sich die Frage nicht.
Julianne
8.8.2020, 09:27:25
“Lies” bitte @Eigentum verpflichtet
omnimodo facturus
10.11.2022, 12:02:01
Grandiose Zeichnung!
Nora Mommsen
10.11.2022, 13:06:13
Danke für das Lob! Das geben wir gerne an unseren Zeichner weiter :) Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Pilea
16.3.2023, 07:34:05
Ist es so gemeint, dass das Auto immer noch nach Verwesung riecht? Oder ist mit Austausch der Innenbekleidung der Geruch behoben, aber das frühere Ereignis stellt dennoch einen "Vorschaden" dar?
Lukas_Mengestu
16.3.2023, 09:48:04
Hallo Pilea, vielen Dank für die Nachfrage. Im zugrundeliegenden Originalfall hatte der Kläger der die Rückabwicklung begehrte auch vorgetragen, dass das Auto immer noch nach Verwesung stinke. Sofern dies zutrifft, stellt dies aber für sich genommen schon einen eigenen Mangel dar. Fokus dieses Falles ist aber vielmehr der Umstand, dass unter den Begriff "Vorschaden" per Definition Schäden an einem Kraftfahrzeug fallen, welche zu einem früheren Zeitpunkt am Fahrzeug vorlagen, jedoch zwischenzeitlich behoben wurden. Es kommt also gerade nicht darauf an, dass der Verwesungsgeruch noch besteht. Allein der Umstand, dass er einmal bestand und die komplette Innenverkleidung ausgetauscht werden musste, stellt deshalb einen Vorschaden dar. Das LG zieht hier den Vergleich zu einem ausgebesserten Blechschaden, der ja auch unstreitig als Vorschaden zähle. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
evanici
28.8.2023, 18:14:21
Vielleicht könntet ihr zumindest beim ersten Mal, wenn ihr auf die ähnliche Definition von
Beschaffenheitggü. Eigenschaft in § 119 II eingeht, diese nochmal anführen bzw. die entsprechenden Kursinhalte aus dem AT verlinken.