Offenes Geschäft für den, den es angeht
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K bittet seinen Freund F, einen neuen Thermomix für ihn zu kaufen, der gerade bei V im Angebot ist. Als F mit dem Thermomix in der Hand zu V an die Kasse geht, sagt er: "Ich kaufe den Thermomix für meinen Freund." V ist dies gleichgültig.
Einordnung des Falls
Offenes Geschäft für den, den es angeht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. F hat eine eigene Willenserklärung abgegeben (§ 164 Abs. 1 BGB).
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Genau, so ist das!
2. Wirksame Stellvertretung erfordert, dass der Vertreter die Willenserklärung im fremden Namen abgibt (§ 164 Abs. 1 BGB, Offenkundigkeitsprinzip).
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Ja, in der Tat!
3. F hätte die genaue Person, die er vertreten möchte (K), gegenüber V offenlegen müssen, um das Offenkundigkeitsprinzip zu wahren.
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Nein!
4. F hat die Willenserklärung im Rahmen seiner Vertretungsmacht abgegeben (§ 164 Abs. 1 BGB).
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Genau, so ist das!
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UnbekannterNutzer
16.2.2021, 12:07:56
Wenn jemand Produkt x zu einem festen Preis kaufen soll, dann liegt mE keine eigene WE vor. Bzgl des im Lösungstext genannten Ermessensspielraum sehe ich keine Hinweise im SV. Das zu kaufende Produkt und der Preis sind schließlich bereits von K bestimmt.

Eigentum verpflichtet 🏔️
16.2.2021, 14:26:11
Hallo, interessante Anmerkung. In unserem Fall steht aber ganz klar, dass F erklärt, den Thermomix für jemand anderen zu kaufen. Mithin überbringt er keine fremde Erklärung (Bote), sondern gibt eine eigene Willenserklärung im fremden Namen ab (Stellvertreter). Ob die Kaufsache einen festen Preis hat, spielt dann eigentlich keine Rolle mehr.
UnbekannterNutzer
16.2.2021, 16:18:34
Aber allein die Aussage, etwas für jemand anderes kaufen zu wollen, genügt doch nicht den Kriterien für eine eigene WE? Ich dachte immer, dass ein Ermessensspielraum eine zwingende Voraussetzung für eine eigene WE ist und dadurch der Bote vom Stellvertreter abgegrenzt wird.
JohannesU
9.2.2022, 12:23:19
Ein Ermessensspielraum entsteht doch bereits dadurch, dass der Vertreter ein bestimmtes Gerät aussucht. Hier wurde dem Vertreter lediglich mitgeteilt, er solle einen Thermomix kaufen. Das konkrete Gerät im Geschäft hat der Vertreter ausgesucht.