Offenes Geschäft für den, den es angeht
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K bittet seinen Freund F, einen neuen Thermomix für ihn zu kaufen, der gerade bei V im Angebot ist. Als F mit dem Thermomix in der Hand zu V an die Kasse geht, sagt er: "Ich kaufe den Thermomix für meinen Freund." V ist dies gleichgültig.
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Einordnung des Falls
Offenes Geschäft für den, den es angeht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. F hat eine eigene Willenserklärung abgegeben (§ 164 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Wirksame Stellvertretung erfordert, dass der Vertreter die Willenserklärung im fremden Namen abgibt (§ 164 Abs. 1 BGB, Offenkundigkeitsprinzip).
Ja, in der Tat!
3. F hätte die genaue Person, die er vertreten möchte (K), gegenüber V offenlegen müssen, um das Offenkundigkeitsprinzip zu wahren.
Nein!
4. F hat die Willenserklärung im Rahmen seiner Vertretungsmacht abgegeben (§ 164 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
UnbekannterNutzer
16.2.2021, 12:07:56
Wenn jemand Produkt x zu einem festen Preis kaufen soll, dann liegt mE keine eigene WE vor. Bzgl des im Lösungstext genannten Ermessensspielraum sehe ich keine Hinweise im SV. Das zu kaufende Produkt und der Preis sind schließlich bereits von K bestimmt.
Eigentum verpflichtet 🏔️
16.2.2021, 14:26:11
Hallo, interessante Anmerkung. In unserem Fall steht aber ganz klar, dass F erklärt, den Thermomix für jemand anderen zu kaufen. Mithin überbringt er keine fremde Erklärung (Bote), sondern gibt eine eigene Willenserklärung im fremden Namen ab (Stellvertreter). Ob die Kaufsache einen festen Preis hat, spielt dann eigentlich keine Rolle mehr.
UnbekannterNutzer
16.2.2021, 16:18:34
Aber allein die Aussage, etwas für jemand anderes kaufen zu wollen, genügt doch nicht den Kriterien für eine eigene WE? Ich dachte immer, dass ein Ermessensspielraum eine zwingende Voraussetzung für eine eigene WE ist und dadurch der Bote vom Stellvertreter abgegrenzt wird.
JohannesU
9.2.2022, 12:23:19
Ein Ermessensspielraum entsteht doch bereits dadurch, dass der Vertreter ein bestimmtes Gerät aussucht. Hier wurde dem Vertreter lediglich mitgeteilt, er solle einen Thermomix kaufen. Das konkrete Gerät im Geschäft hat der Vertreter ausgesucht.
HGWrepresent
22.3.2024, 12:22:35
@[JohannesU](158586) Naja… Es sind alles identische Thermomixe zu identischen Preisen, nicht? Wenn die Mutter ihr Kind zum Bäcker schickt, um für Preis X einen Laib Krustenking3000 zu kaufen, liegt auch eine
Botenschaftvor, obwohl das Kind auch sagen kann, ich möchte diesen Laib Krustenking und nicht diesen… Ich finde das vorliegend auch sehr dünn formuliert für eine eigene WE
Easy Peasy
4.4.2024, 16:17:24
Ich habe mich nach dem SV auch etwas gewundert, warum hier keine
Botenschaftvorliegt. Immerhin sollte ein Thermomix zum Preis X (= Gerät im Angebot) gekauft werden. Also ein konkreter Artikel zu einem konkreten Preis. Der Freund hätte hier nicht einfach ein anderes Modell zu einem anderen Preis kaufen dürfen. In meinen Augen ist er lediglich Bote, eigener Ermessensspielraum ist da nicht ersichtlich.
paul1ne
20.7.2024, 08:48:58
Er könnte ein
Vertreter mit gebundener Marschroutesein. Dann ist das Argument, dass der Freund zwar sehr wenig Spielraum in Bezug auf die Abgabe der Willenserklärung hat, der Vertretene die Sache aber ja ganz aus der Hand gibt. Aber ich stimme zu, dass es hier sehr dünn ist.
Katharina H.
25.9.2024, 16:01:40
Die Vertretungsmacht kann sich doch auch aus Rechtsscheintatbeständen ergeben, oder? Das geht aus der Definition leider nicht hervor...