Strafrecht

BT 4: Brandstiftungsdelikte

Einführung

„Teilweise Zerstörung“ bei der Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 StGB)

„Teilweise Zerstörung“ bei der Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 StGB)

17. August 2025

15 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T wirft einen entzündeten Feuerwerkskörper durch ein geöffnetes Fenster eines Mehrfamilienhauses. Daraus entsteht ein Brand, der das Kinderzimmer so stark beschädigt, dass es wegen einer erforderlichen Renovierung drei Wochen nicht benutzbar ist.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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