Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Einführung
„Teilweise Zerstörung“ bei der Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 StGB)
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„Teilweise Zerstörung“ bei der Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 StGB)
22. März 2026
17 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T wirft einen entzündeten Feuerwerkskörper durch ein geöffnetes Fenster eines Mehrfamilienhauses. Daraus entsteht ein Brand, der das Kinderzimmer so stark beschädigt, dass es wegen einer erforderlichen Renovierung drei Wochen nicht benutzbar ist.
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