Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Diebstahl (§ 242 StGB)
Eigentumsfähigkeit menschlicher Leichen
Eigentumsfähigkeit menschlicher Leichen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T entwendet den zur Bestattung vorgesehenen Leichnam des O, um die Organe des O im Ausland zu verkaufen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Eigentumsfähigkeit menschlicher Leichen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Leichnam des O ist nach h.M. eine "Sache" (§ 242 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Leichnam des O ist eigentumsfähig und war daher für T "fremd" (§ 242 Abs. 1 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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