Rechtsnatur und Systematik
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Gaststätte des Betreibers G ist wieder gut besucht. Kurz vor Feierabend vergisst G den Aschenbecher ordnungsgemäß zu entleeren. Durch einige brennende Zigaretten im Aschenbecher entfacht in der Gaststätte ein Feuer. Ein paar Besucher erleiden dadurch Atembeschwerden.
Einordnung des Falls
Rechtsnatur und Systematik
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G hat sich wegen fahrlässiger Brandstiftung (§ 306d Abs. 2 StGB) strafbar gemacht, wenn er in den "Fällen des § 306a Abs. 2 StGB" "fahrlässig handelt" und die "Gefahr einer Gesundheitsgefährdung" fahrlässig verursacht.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja, in der Tat!