Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Fahrlässige Brandstiftung, § 306d StGB
Rechtsnatur und Systematik
Rechtsnatur und Systematik
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Gaststätte des Betreibers G ist wieder gut besucht. Kurz vor Feierabend vergisst G den Aschenbecher ordnungsgemäß zu entleeren. Durch einige brennende Zigaretten im Aschenbecher entfacht in der Gaststätte ein Feuer. Ein paar Besucher erleiden dadurch Atembeschwerden.
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Einordnung des Falls
Rechtsnatur und Systematik
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G hat sich wegen fahrlässiger Brandstiftung (§ 306d Abs. 2 StGB) strafbar gemacht, wenn er in den "Fällen des § 306a Abs. 2 StGB" "fahrlässig handelt" und die "Gefahr einer Gesundheitsgefährdung" fahrlässig verursacht.
Ja, in der Tat!
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