§ 306d Abs. 2 StGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T ist auf der Landstraße unterwegs. Er sucht im Radio seinen Lieblingssender, um nach dem stressigen Arbeitstag abschalten zu können. Dabei erkennt er zu spät, dass O mit seinem Auto auf der Straße liegen geblieben ist. Bei dem Autounfall fängt das Auto des O Feuer. Durch die austretenden Gase erleidet O Atembeschwerden.
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Einordnung des Falls
§ 306d Abs. 2 StGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T durch den Verkehrsunfall das Auto des O in Brand gesetzt hat, hat er den objektiven Tatbestand der Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 Nr. 4 Var. 1 StGB) erfüllt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat das Auto fahrlässig in Brand gesetzt (§ 306d Abs. 2 StGB).
Ja, in der Tat!
3. Daneben muss T die "Gesundheitsgefährdung" des O auch fahrlässig verursacht haben (§ 306d Abs. 2 StGB).
Ja!
4. Zwischen dem fahrlässig verursachten Brand und der fahrlässig verursachten Gesundheitsgefährdung des O liegt der spezifische Gefahrzusammenhang vor.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
yangbo
10.4.2023, 23:02:28
Ich stocke ja schon ein wenig bei der objektiven Vorhersehbarkeit: Ist es denn für einen Dritten vorhersehbar, das ein Auto bei einem Unfall Feuer fängt, wenn man auffährt?
Lukas_Mengestu
12.4.2023, 18:33:49
Hallo yangbo, Fahrzeugbrände sind zwar in der Tat seltener, als es Actionfilme suggerieren mögen (vgl. zB https://www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/gefahrensituation/auto-explosion/). Nichtsdestotrotz ist es durchaus im Bereich des Vorhersehbaren, dass durch eine Beschädigung des Tanks auch ein Feuer bzw. Rauchentwicklung entstehen kann. Insoweit liegt hier unserer Auffassung nach Fahrlässigkeit nahe. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Fiona
21.7.2023, 03:31:24
Kann man wirklich von Brandlegung sprechen, wenn bei einer fahrlässigen Sachbeschädigung plötzlich Feuer entsteht?
Leo Lee
5.8.2023, 12:13:00
Hallo Fiona, auf den ersten Blick scheint dies in der Tat etwas seltsam, dass durch das plötzliche Hinzutreten des Feuers die
fahrlässige Sachbeschädigungauf einmal bestraft wird. Beachte jedoch, dass die Brandstiftung (also §§ 306 und 306d I) systematisch gesehen "spezielle Sachbeschädigungsdelikte" sind. Hieraus ergibt sich, dass die fahrlässige Brandstiftung tatsächlich als Sonder- bzw. Ausnahmefall die
fahrlässige Sachbeschädigungbestraft, was der Gesetzgeber durch die explizite Regelung auch bestätigt hat. I.Ü. ist die
fahrlässige Sachbeschädigungauch im Falle der fahrlässigen Herbeiführung einer Explosion durch Kernenergie gem. § 307 IV StGB strafbar. Grund ist, dass diese Fälle eben über die bloße Sachbeschädigung hinaus ein großes Gefahrpotenzial mit sich bringen (Feuer, Explosion). Hierzu kann ich die Lektüre von Rengier Strafrecht BT-II, 23. Auflage, § 40 Rn. 2 und Lackner/Kühl/Heger Strafrecht, 30. Auflage, § 306 Rn. 1 empfehlen :) Liebe Grüße - für das Jurafuchsteam - Leo