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§ 306d Abs. 2 StGB
Sachverhalt
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Rechtsnatur
T möchte das Wohnhaus mit vier Mietparteien in Brand setzen und verursacht dazu einen Kurzschluss an seiner Waschmaschine. Unmittelbar nachdem das Gerät Feuer gefangen hat, überkommt ihn jedoch das schlechte Gewissen, so dass er den Brand mit mehreren Litern Wasser löscht.
Erheblicher Schaden
T verschafft sich Zugang zu Os Wohnung. Den mitgebrachten Spiritus schüttet T über den fest mit dem Boden verbundenen Teppich im Wohnzimmer und entzündet ihn. Weil T ein schlechtes Gewissen bekommt, löscht er den Teppich. Weitere Schäden entstehen nicht. Der Bodenbelag wäre ohnehin der nächsten Renovierung zum Opfer gefallen, befand er sich doch schon seit mehreren Jahrzehnten in der Wohnung.