Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Brandstiftung mit Todesfolge, § 306c StGB
Rechtsnatur und Systematik
Rechtsnatur und Systematik
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T zündet ein Haus an. In den Flammen kommt O, der sich im Haus befindet, zu Tode.
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Einordnung des Falls
Rechtsnatur und Systematik
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat sich wegen Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c StGB) strafbar gemacht, wenn er "durch eine Brandstiftung nach den §§ 306 bis 306b StGB" "wenigstens leichtfertig" den Tod des O verursacht hat.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.