Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Brandstiftung mit Todesfolge, § 306c StGB
Spezifischer Gefahrverwirklichungszusammenhang
Spezifischer Gefahrverwirklichungszusammenhang
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Feuerwehr erfährt, dass A das Ferienhaus seiner Frau anzünden will. Aus diesem Grund betritt Feuerwehrfrau F das Haus und sieht etwas Zündstoff im Eingangsbereich verteilt, der noch nicht angezündet wurde. Noch bevor F andere Maßnahmen ergreifen kann, wirft A - der nur das leerstehende Feuerwehrauto gesehen hat und einem Einschreiten zuvorkommen will - die Brandflasche ins Haus. F kommt dabei ums Leben.
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Einordnung des Falls
Spezifischer Gefahrverwirklichungszusammenhang
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 8 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem A das Haus angezündet hat, hat er sich wegen Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 StGB) strafbar gemacht.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem A das Haus angezündet hat, hat er sich wegen schwerer Brandstiftung (§ 306a Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 StGB) strafbar gemacht.
Genau, so ist das!
3. A hat sich wegen Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c StGB) strafbar gemacht, wenn er durch eine "Brandstiftung nach den §§ 306 bis 306b StGB" "wenigstens leichtfertig" den Tod der F verursacht hat.
Ja, in der Tat!
4. Der Tod eines Menschen ist eingetreten.
Ja!
5. Auch der spezifische Gefahrzusammenhang liegt vor.
Genau, so ist das!
6. Für den gefahrspezifischen Zusammenhang ist stets erforderlich, dass der Tod des Opfers durch Verbrennen eingetreten ist.
Nein, das trifft nicht zu!
7. F hat sich freiverantwortlich selbstgefährdet.
Nein!
8. A handelt in Bezug auf die Todesfolge auch objektiv und subjektiv leichtfertig.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
kimchi92
19.10.2023, 22:37:31
das „nur“ bzgl. des Sehens des Feuerwehrautos impliziert meiner Auffassung nach, dass er nicht unbedingt damit rechnen konnte, dass die F schon das Haus betreten haben könnte. Die Feuerwehr könnte ja in dem Moment gerade erst eingetroffen sein und noch nicht mal den Wagen verlassen haben
Leo Lee
21.10.2023, 17:21:56
Hallo kimchi92, vielen Dank für den Hinweis! Wir haben nun den Aufgabentext um „leerstehend“ ergänzt. Wir wollten allerdings mit der Formulierung deutlich machen, dass ein Feuerwehrauto vor einem brennenden Haus nach allg. Lebenserfahrung (wichtig für die
Leichtfertigkeit) bedeutet, dass die Feuerwehr bereits im Haus drin sein könnte (wie erwähnt ist Gewissheit nicht nötig, nur die allg. Lebenserfahrung) :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo