§ 306d Abs. 1 Var. 1 StGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
KfZ-Monteur K setzt bei Schweißarbeiten fahrlässig das Auto der B in Brand.
Einordnung des Falls
§ 306d Abs. 1 Var. 1 StGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem K das Auto der B in Brand gesetzt hat, hat er den objektiven Tatbestand der Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 Nr. 4 Var. 1 StGB) erfüllt.
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Ja!
2. Indem K das Auto der B in Brand gesetzt hat, hat er auch den subjektiven Tatbestand der Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 StGB) erfüllt.
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Nein, das ist nicht der Fall!
3. Eine Sachbeschädigung erfordert stets vorsätzliches Handeln.
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Nein, das trifft nicht zu!
4. Indem K das Auto der B in Brand gesetzt hat, hat er sich wegen fahrlässiger Brandstiftung (§ 306d Abs. 1 Var. 1 StGB) strafbar gemacht.
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Ja!
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clarasbr
25.4.2022, 16:17:11
Wie würde man in der Klausur die fahrlässige Sachbeschädigung prüfen? Würde man da z.B. schreiben „X könnte sich wegen fahrlässiger Sachbeschädigung gem. §306 d I StGB strafbar gemacht haben.“? Kommt mir etwas komisch vor

Lukas_Mengestu
28.4.2022, 01:30:37
Hallo clarasbr, Du kannst die Prüfung zB wie folgt einleiten: "X könnte sich wegen fahrlässiger Brandstiftung gem. § 306d I StGB strafbar gemacht haben, indem er..." Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team