Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Fahrlässige Brandstiftung, § 306d StGB
§ 306d Abs. 1 Var. 1 StGB
§ 306d Abs. 1 Var. 1 StGB
20. Mai 2025
7 Kommentare
4,7 ★ (9.920 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
KfZ-Monteur K setzt bei Schweißarbeiten fahrlässig das Auto der B in Brand.
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Einordnung des Falls
§ 306d Abs. 1 Var. 1 StGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem K das Auto der B in Brand gesetzt hat, hat er den objektiven Tatbestand der Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 Nr. 4 Var. 1 StGB) erfüllt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem K das Auto der B in Brand gesetzt hat, hat er auch den subjektiven Tatbestand der Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 StGB) erfüllt.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Eine Sachbeschädigung erfordert stets vorsätzliches Handeln.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Indem K das Auto der B in Brand gesetzt hat, hat er sich wegen fahrlässiger Brandstiftung (§ 306d Abs. 1 Var. 1 StGB) strafbar gemacht.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
clarasbr
25.4.2022, 16:17:11
Wie würde man in der Klausur die
fahrlässige Sachbeschädigungprüfen? Würde man da z.B. schreiben „X könnte sich wegen fahrlässiger Sach
beschädigunggem. §306 d I StGB strafbar gemacht haben.“? Kommt mir etwas komisch vor

Lukas_Mengestu
28.4.2022, 01:30:37
Hallo clarasbr, Du kannst die Prüfung zB wie folgt einleiten: "X könnte sich wegen fahrlässiger Brandstiftung gem. §
306dI StGB strafbar gemacht haben, indem er..." Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
hagenhubl
13.10.2024, 11:09:25
ist nicht strafbar.
agi
14.10.2024, 00:25:26
@[hagenhubl](233869) das stimmt, aber in der Erläuterung wird ja darauf hingewiesen, dass es iSd §303 StGB keine
fahrlässige Sachbeschädigunggibt, aber es durchaus speziellere Sach
beschädigungsvorschriften gibt, wo eine
fahrlässige Sachbeschädigungmöglich ist. z.B.: der hier besprochene § 306 d, da jede Brandstiftung auch eine Sach
beschädigunginnehat.

Inkognito
9.5.2025, 11:46:09
Die Frage, ob eine Sach
beschädigungauch Fahrlässig bestraft werden kann, ist ja tatsächlich mit nein zu beantworten. Ich würde vielleicht ein "Immer" einbauen, damit der Verweis auf gesonderte Normen klar ist.