Fälle der Klagebefugnis: Leistungsklage auf Leistung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A stellt bei Behörde B einen Antrag auf Akteneinsicht im Zusammenhang eines Bauprojekts in der Nachbarschaft. B bewilligt A per Bescheid Akteneinsicht. An dem Tag, als A Einsicht nehmen will, hat Sachbearbeiterin S schlecht geschlafen und verweigert genervt die Akteneinsicht.
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Einordnung des Falls
Fälle der Klagebefugnis: Leistungsklage auf Leistung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach erfolglosem Antrag bei B klagt A. A begehrt den Erlass eines Verwaltungsakts.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. A ist klagebefugt, wenn er die Möglichkeit geltend machen kann, in eigenen Rechten verletzt zu sein. Dies ist der Fall, wenn er einen Anspruch auf Einsicht in die Akten geltend machen kann.
Ja, in der Tat!
3. Es ist nicht von vornherein ausgeschlossen, dass A einen Anspruch auf Akteneinsicht gegen B hat. A ist klagebefugt.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
evanici
29.8.2023, 18:07:32
Ist der VA Bewilligungsbescheid zumindest mittelbar dann die entsprechende AGL?
Blotgrim
10.11.2023, 20:05:19
Nicht nur mittelbar würde ich sagen, es ist ja die Grundlage für den Anspruch,sie beruft sich ja nicht auf irgendein Gesetz sondern auf den Bescheid. Man müsste natürlich ob der VA wirksam ist. Aber das ist alles eine Frage der
begründetheit