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Klagebefugnis bei Einschreiten im Baunachbarrecht – Fall Susi und riesige Schwitzhütte
Sachverhalt
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Klagebefugnis bei Einschreiten im Baunachbarrecht – Fall Susi und Stallbau
Saunaliebhaberin Susi (S) will neben ihrer Sauna noch einen Stall für ihre Esel errichten. Sie beginnt den Bau ohne Baugenehmigung. Der nörgelnde Nachbar N ist der Meinung, S bräuchte eine Genehmigung. N will, dass die Behörde (B) den Bau untersagt.
Klagebefugnis bei weiterer Bauausführung – Gewerbebau im Wohngebiet und Aufhebung der Genehmigung
M baut in einem durch B-Plan (§ 30 Abs. 1 BauGB) festgesetzten reinen Wohngebiet (§ 3 BauNVO) eine Fabrik. Behörde B nimmt die zunächst erteilte Baugenehmigung zurück. M baut trotzdem. Nachbarin N meint, Fabriken seien mit Art der baulichen Nutzung im reinen Wohngebiet unvereinbar.