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Erteilung der Prokura an beschränkt geschäftsfähige Personen (§ 48 Abs. 1 HGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Umfang der Prokura – gewöhnliche und außergewöhnliche Geschäfte (§ 49 Abs. 1 HGB)
Prokurist P des Küchenherstellers „Küchenqualle KG“ bestellt bei V 10 Strandkörbe. Er erwähnt, dass er diese für die „Küchenqualle KG“ benötige.

Erteilung der Prokura – gemischte (unechte) Gesamtvertretung (§ 48 Abs. 1 HGB)
A, B und C sind Gesellschafterinnen der X-OHG. Zur Vertretung sind laut Gesellschaftsvertrag entweder A und B gemeinsam oder jeweils unter Mitwirkung der Prokuristin P befugt. Nachdem B aus der Gesellschaft ausscheidet, gerät die OHG in finanzielle Schwierigkeiten. Daher möchte A ein Grundstück der Gesellschaft veräußern. P widerspricht.