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Ladenangestellte § 56 HGB - fehlender Rechtsschein
A arbeitet als Aushilfe bei einer Tankstelle. Er führt nur Inventur durch, räumt Regale ein und beantwortet bei Bedarf Fragen von Kunden. An jeder Zapfsäule befindet sich ein gut sichtbares Schild „Zahlung nur an der Kasse“. K hat es nach dem Tanken eilig. Sie sieht A beim Einräumen und drückt ihm das Geld für die Tankladung mit großzügigem Trinkgeld in die Hand.