Zivilrechtliche Nebengebiete > Handelsrecht
Umfang der Prokura, Grundstücksgeschäfte, § 49 Abs. 2 HGB
Prokurist P vertritt die XYZ-AG beim Erwerb eines Grundstücks von V zum Preis von €800.000. €500.000 bezahlt er aus dem Barvermögen des Unternehmens. Über die restlichen €300.000 nimmt P bei der Bank B ein Darlehen auf, zu dessen Sicherung er eine Grundschuld am neu erworbenen Grundstück zugunsten B bestellt.
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Erlöschen der Handlungsvollmacht, Beendigung des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses, § 168 S. 1 BGB
B betreibt als eingetragener Kaufmann ein Bauunternehmen. Seinem Mitarbeiter M hat er Generalhandlungsvollmacht erteilt (§ 54 Abs. 1 Var. 1 HGB). Nach 25 Jahren möchte sich B beruflich verändern. Er löst das Unternehmen auf, um Kunst zu studieren. Im Wege der Betriebsaufgabe kündigt er allen Mitarbeitern.
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Umfang der Prokura, Grundlagengeschäfte, § 49 Abs. 1 HGB (Allseitige Gesamtprokura)
Die Blockbuster-GmbH betreibt eine Online-Videothek. Sie versendet DVDs zeitweise an Kunden. Die Geschäftsführerin G erklärt gegenüber den beiden Mitarbeiterinnen P1 und P2, sie erteile ihnen Gesamtprokura. P1 und P2 finden, das DVD-Geschäft habe keine Zukunft. Sie veräußern das Unternehmen an die Netflix Inc.