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Vertretung des Kaufmanns: 28 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 28 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Vertretung des Kaufmanns für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Erteilung der Prokura, § 48 Abs. 1 HGB, gemischte (unechte) Gesamtvertretung

A, B und C sind Gesellschafterinnen der X-OHG. Zur Vertretung sind laut Gesellschaftsvertrag entweder A und B gemeinsam oder jeweils unter Mitwirkung der Prokuristin P befugt. Nachdem B aus der Gesellschaft ausscheidet, gerät die OHG in finanzielle Schwierigkeiten. Daher möchte A ein Grundstück der Gesellschaft veräußern. P widerspricht.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Erteilung der Prokura, § 48 Abs. 1 HGB, beschränkt Geschäftsfähige

G ist Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin der X-GmbH. Sie erklärt dem 16-jährigen P, sie erteile ihm Prokura.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Erlöschen der Prokura, Herabsinken zu Kleingewerbe

Ks Cateringservice ist vom Handelsgewerbe (§ 1 Abs. 2 HGB) zum Kleingewerbe herabgesunken (§ 2 HGB). Sie bewirkt die vollständige Löschung ihres Betriebs aus dem Handelsregister. Allen Mitarbeitern wurde betriebsbedingt gekündigt, nur Prokurist P ist noch übrig. P kauft bei Händler H für K 100 Hotdog-Brötchen.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Ladenangestellte, § 56 HGB

S absolviert im Rahmen des Studiums ein Praktikum im Einrichtungsgeschäft des Kaufmanns K. Sie darf Kunden beraten, aber keine Waren verkaufen. A hat in K‘s Geschäft durch S eine Couchgarnitur erworben. Als diese bei A ankommt, stellt sie erhebliche Mängel fest. Sie wendet sich an S und verlangt Rückabwicklung.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Ladenangestellte § 56 HGB - fehlender Rechtsschein

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Ladenangestellte, § 56 HGB - faktische „Anstellung“

Die 16-jährige A verbringt gerne Zeit im Musikgeschäft ihres Onkels O. Sie berät ab und zu auch Kunden, den Abschluss von Geschäften hat O ihr aber untersagt. Kundin K spricht A wegen einer Gitarre an. A kann K von der Gitarre überzeugen und veräußert sie. K zahlt den Kaufpreis an A.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Ladenangestellte, § 56 HGB - vom Inhaber angestellt

A durchstöbert ein Modegeschäft. Aus irgendeinem Grund hält Kundin K ihn für Ladenpersonal. K fragt ihn, wie ihr das anprobierte Kleid stehe. A antwortet, es stehe ihr exzellent. Daraufhin drückt K ihm den Kaufpreis von €80 in die Hand und verlässt den Laden. A wehrt sich nicht.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Ladenangestellte, § 56 HGB - Verstoß gegen interne Weisung

Studentin S absolviert im Rahmen ihres Studiums ein Praktikum im Einrichtungsgeschäft des Kaufmanns K. Sie darf dort Kunden beraten, aber keine Waren verkaufen. Nachdem S „verstanden hat, wie es geht“, veräußert sie dennoch eine Couchgarnitur an A.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Umfang der Handlungsvollmacht, Beschränkung des Umfangs, § 54 Abs. 3 HGB

V ist Verkäuferin bei der Monalisa-Kunst OHG. Die Gesellschafterin A erteilt ihr die Weisung, sie beim Verkauf des Picasso hinzuzuholen. Ein Kaufinteressent kommt in das Geschäft und bietet V für den Picasso €103 Mio. Ein so gutes Geschäft möchte V nicht gefährden. Sie erklärt sich sofort einverstanden.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Umfang der Handlungsvollmacht, ausgenommene Geschäfte nach § 54 Abs. 2 HGB

A und B sind Gesellschafterinnen der Monalisa-Kunst OHG. Diese hat den Handel mit wertvoller Kunst zum Gegenstand. Der angestellten Einkäuferin E eröffnet sich die seltene Gelegenheit, für die OHG einen echten Picasso zu erwerben. Um das Stück finanzieren zu können, nimmt sie bei Bank B ein Darlehen in Höhe von €500.000 auf und kauft den Picasso.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Umfang der Handlungsvollmacht, nur gewöhnliche Geschäfte, § 54 Abs. 1 HGB

K ist Inhaberin eines kleinen Bistros. Sie überträgt ihrer Mitarbeiterin M die Bistroleitung. M ist der Meinung, um in der Corona-Pandemie überleben zu können, muss das Bistro schnellstmöglich einen Lieferservice anbieten. Sie schließt Leasingverträge über zwei VW UP mit einer Laufzeit von zwei Jahren ab.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Erteilung der Handlungsvollmacht, § 54 Abs. 1 HGB (Duldungsvollmacht)

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Missbrauch der Prokura, §§ 49 f. HGB, §§ 138 Abs. 1, 242 BGB

Arbeitnehmer P ist Prokurist des Autohauses Fast Cars OHG. Geschäftsführerin G weist P an, den zum Verkauf stehenden fabrikneuen Rolls Royce Phantom nicht unter dem Marktwert von €500.000 zu verkaufen. P bietet seiner Freundin F das Auto zum Schnäppchenpreis von €5.000 an. F wundert sich noch über den guten Preis und schlägt ein.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Umfang der Prokura, Niederlassungsprokura, § 50 Abs. 3 HGB

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Umfang der Prokura, Beschränkung des Umfangs, § 50 Abs. 1, 2 HGB

A ist alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin der AM-Gastro GmbH. A erteilt ihrer Mitarbeiterin P Prokura. Weil P etwas chaotisch ist, erklärt A ihr, sie solle nicht mehr als 200.000 € ausgeben. P wittert eine unglaubliche Geschäftschance für A und erwirbt von V zum Preis von €2 Mio. eine Beach-Bar.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Umfang der Prokura, Grundstücksgeschäfte, § 49 Abs. 2 HGB

Prokurist P vertritt die XYZ-AG beim Erwerb eines Grundstücks von V zum Preis von €800.000. €500.000 bezahlt er aus dem Barvermögen des Unternehmens. Über die restlichen €300.000 nimmt P bei der Bank B ein Darlehen auf, zu dessen Sicherung er eine Grundschuld am neu erworbenen Grundstück zugunsten B bestellt.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Erlöschen der Handlungsvollmacht, Beendigung des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses, § 168 S. 1 BGB

B betreibt als eingetragener Kaufmann ein Bauunternehmen. Seinem Mitarbeiter M hat er Generalhandlungsvollmacht erteilt (§ 54 Abs. 1 Var. 1 HGB). Nach 25 Jahren möchte sich B beruflich verändern. Er löst das Unternehmen auf, um Kunst zu studieren. Im Wege der Betriebsaufgabe kündigt er allen Mitarbeitern.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Umfang der Handlungsvollmacht, Spezialhandlungsvollmacht, § 54 Abs. 1 Var. 3 HGB

Hotelierin H bevollmächtigt ihren Angestellten A, für die Hotellobby eine neue Einrichtung zu beschaffen. A kauft Loungemöbel und ein Pferd samt Indoorstallbox. Er findet, dies sei eine gute Möglichkeit, neue Gäste anzulocken.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Umfang der Handlungsvollmacht, Arthandlungsvollmacht, § 54 Abs. 1 Var. 2 HGB

B ist Inhaberin eines Baumarkts. Sie bevollmächtigt ihren Mitarbeiter M, den Einkauf für die Gartenabteilung zu übernehmen. M stellt eine studentische Aushilfskraft für die Gartenabteilung ein. Den Arbeitsvertrag unterzeichnet er mit „in Vertretung M (Einkauf Gartenabteilung).“

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Umfang der Handlungsvollmacht, Generalhandlungsvollmacht, § 54 Abs. 1 Var. 1 HGB

Bauunternehmerin B erklärt ihrer treuen Mitarbeiterin M, sie wolle M zu ihrer rechten Hand machen. M soll alle Geschäfte und Handlungen, die mit dem Bauunternehmen zusammenhängen, selbst durchführen können. Wenig später bestellt M bei L einen Baukran für €250.000.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Erteilung der Handlungsvollmacht, § 54 Abs. 1 HGB

P ist Prokuristin einer Supermarktkette. Sie erklärt gegenüber Filialleiterin F, sie ermächtige sie zur eigenständigen Vornahme aller Geschäfte, die für die Leitung ihres Supermarkts normalerweise notwendig sind.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Umfang der Prokura, Grundstücksgeschäfte, § 49 Abs. 2 HGB

H ist Inhaberin einer Hotelkette. Zum Unternehmensvermögen gehört auch ein Grundstück mit einer stillgelegten Pension am Bodensee. H erteilt ihrer Mitarbeiterin P Prokura. Investorin I tritt an P heran, weil sie das Grundstück kaufen möchte.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Umfang der Prokura, Grundlagengeschäfte, § 49 Abs. 1 HGB (Allseitige Gesamtprokura)

Die Blockbuster-GmbH betreibt eine Online-Videothek. Sie versendet DVDs zeitweise an Kunden. Die Geschäftsführerin G erklärt gegenüber den beiden Mitarbeiterinnen P1 und P2, sie erteile ihnen Gesamtprokura. P1 und P2 finden, das DVD-Geschäft habe keine Zukunft. Sie veräußern das Unternehmen an die Netflix Inc.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Erlöschen der Prokura, Widerruf, § 168 S. 2 BGB, § 52 Abs. 1 HGB

Prokurist P der Schnell Autovermietung GmbH hat ein Alkoholproblem. Er ist der Schwager des Geschäftsführers G. G möchte sich das mit einer Kündigung des P verbundene Familiendrama lieber ersparen. Damit P jedoch „keinen Mist bauen kann“, erklärt G gegenüber P, er entziehe ihm die Prokura.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Erlöschen der Prokura, Beendigung des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses, § 168 S. 1 BGB

Prokurist P der Schnell Autovermietung GmbH löst Probleme mit Alkohol. Nachdem er häufig betrunken zur Arbeit kommt, kündigt Geschäftsführer G den Arbeitsvertrag mit P wirksam fristlos. Um G eins auszuwischen, schließt P im Namen der GmbH einen Kaufvertrag über einen Ferrari für €350.000 ab.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Umfang der Prokura, gewöhnliche und außergewöhnliche Geschäfte, § 49 Abs. 1 HGB

Prokurist P des Küchenherstellers „Küchenqualle KG“ bestellt bei V 10 Strandkörbe. Er erwähnt, dass er diese für die „Küchenqualle KG“ benötige.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Erteilung der Prokura, § 48 Abs. 1 HGB

Die Gesellschafter der XYZ-GmbH beschließen, dass dem langjährigen und vertrauenswürdigen leitenden Angestellten A Prokura erteilt werden soll. Der Geschäftsführer G erklärt gegenüber A, er erteile ihm hiermit für die XYZ-GmbH Prokura.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Handelsrecht

Erteilung der Prokura, § 48 Abs. 1 HGB

A ist Inhaberin eines kleingewerblichen, nicht in das Handelsregister eingetragenen Tierfachgeschäfts. Sie erklärt gegenüber ihrer Mitarbeiterin M, sie erteile ihr Prokura. A möchte, dass M alle für das Unternehmen notwendigen Geschäfte ohne ihre Mitwirkung tätigen kann.