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Umfang der Prokura, Grundstücksgeschäfte, § 49 Abs. 2 HGB
Prokurist P vertritt die XYZ-AG beim Erwerb eines Grundstücks von V zum Preis von €800.000. €500.000 bezahlt er aus dem Barvermögen des Unternehmens. Über die restlichen €300.000 nimmt P bei der Bank B ein Darlehen auf, zu dessen Sicherung er eine Grundschuld am neu erworbenen Grundstück zugunsten B bestellt.