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Erlöschen der Prokura, Herabsinken zu Kleingewerbe
Ks Cateringservice ist vom Handelsgewerbe (§ 1 Abs. 2 HGB) zum Kleingewerbe herabgesunken (§ 2 HGB). Sie bewirkt die vollständige Löschung ihres Betriebs aus dem Handelsregister. Allen Mitarbeitern wurde betriebsbedingt gekündigt, nur Prokurist P ist noch übrig. P kauft bei Händler H für K 100 Hotdog-Brötchen.

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Umfang der Handlungsvollmacht, nur gewöhnliche Geschäfte, § 54 Abs. 1 HGB
K ist Inhaberin eines kleinen Bistros. Sie überträgt ihrer Mitarbeiterin M die Bistroleitung. M ist der Meinung, um in der Corona-Pandemie überleben zu können, muss das Bistro schnellstmöglich einen Lieferservice anbieten. Sie schließt Leasingverträge über zwei VW UP mit einer Laufzeit von zwei Jahren ab.

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Umfang der Prokura, Grundstücksgeschäfte, § 49 Abs. 2 HGB
Prokurist P vertritt die XYZ-AG beim Erwerb eines Grundstücks von V zum Preis von €800.000. €500.000 bezahlt er aus dem Barvermögen des Unternehmens. Über die restlichen €300.000 nimmt P bei der Bank B ein Darlehen auf, zu dessen Sicherung er eine Grundschuld am neu erworbenen Grundstück zugunsten B bestellt.

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Umfang der Prokura, Grundlagengeschäfte, § 49 Abs. 1 HGB (Allseitige Gesamtprokura)
Die Blockbuster-GmbH betreibt eine Online-Videothek. Sie versendet DVDs zeitweise an Kunden. Die Geschäftsführerin G erklärt gegenüber den beiden Mitarbeiterinnen P1 und P2, sie erteile ihnen Gesamtprokura. P1 und P2 finden, das DVD-Geschäft habe keine Zukunft. Sie veräußern das Unternehmen an die Netflix Inc.