Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Angebot und Annahme

§ 145 BGB, Bindung an den Antrag

§ 145 BGB, Bindung an den Antrag

19. Mai 2025

12 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

V schickt K eine E-Mail, in der sie der K eine wertvolle Perlenkette für €200 zum Kauf anbietet. Kurz darauf signalisiert Vs Tochter T Interesse an dieser Kette. V fragt sich, ob sie an das Angebot, das sie K gemacht hat, gebunden ist.

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Einordnung des Falls

§ 145 BGB, Bindung an den Antrag

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. V ist an ihr Angebot gegenüber K gebunden.

Genau, so ist das!

Im Interesse des Empfängers bestimmt § 145 BGB, dass der Antragende an seinen Antrag gebunden ist, sofern er die Gebundenheit nicht ausgeschlossen hat. Er kann sich nicht einseitig von seinem Antrag lossagen, sondern nur mit Zustimmung des Empfängers. Die Bindungswirkung beginnt mit dem Zugang (§ 130 BGB) des Antrags und endet mit seinem Erlöschen (§§ 146ff. BGB). Erlöschensgründe sind die Ablehnung (§ 146 BGB) und der Ablauf der Annahmefrist (§§ 147ff. BGB). K hat das Angebot nicht abgelehnt. Sie kann es noch bis zu dem Zeitpunkt annehmen, in dem V den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf (§ 147 Abs. 2 BGB).
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2. Wenn K sich binnen zwei Wochen nach Zugang des Angebots nicht äußert, kann sie den Antrag der V nicht mehr annehmen. Dieser ist dann bereits erloschen.

Ja, in der Tat!

Zum Schutze des Antragenden darf die Bindung nicht endlos sein. Mangels Fristbestimmung durch den Antragenden erfolgt die Fristbestimmung durch das Gesetz. Das gegenüber einem Abwesenden erklärte Angebot kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf (§ 147 Abs. 2 BGB). Diese objektiv zu bemessende Frist setzt sich aus drei Abschnitten zusammen: (1) Die Zeit zur Übermittlung des Angebots, (2) zur Überlegung und (3) zur Übermittlung der Annahme. Der angetragene Kauf der Kette ist kein komplexes Geschäft, sodass eine zweiwöchige Frist jedenfalls ausreichend erscheint.
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