§ 145 BGB, Bindung an den Antrag
19. Mai 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V schickt K eine E-Mail, in der sie der K eine wertvolle Perlenkette für €200 zum Kauf anbietet. Kurz darauf signalisiert Vs Tochter T Interesse an dieser Kette. V fragt sich, ob sie an das Angebot, das sie K gemacht hat, gebunden ist.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
§ 145 BGB, Bindung an den Antrag
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V ist an ihr Angebot gegenüber K gebunden.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Wenn K sich binnen zwei Wochen nach Zugang des Angebots nicht äußert, kann sie den Antrag der V nicht mehr annehmen. Dieser ist dann bereits erloschen.
Ja, in der Tat!
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