Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Angebot und Annahme
Anfechtung bei versehentlichem „Sofort–Kauf“ – eBay
Anfechtung bei versehentlichem „Sofort–Kauf“ – eBay
3. Juli 2025
20 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V erstellt ein eBay Inserat für seinen Anhänger. Dabei wählt sie irrtümlich die Option „Sofort-Kaufen“ aus und stellt den Preis auf €1. K klickt auf die Schaltfläche „Sofort-Kaufen“.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Anfechtung bei versehentlichem „Sofort–Kauf“ – eBay
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V hat ein Angebot über den Kauf seines Anhängers zum Preis von €1 abgegeben (§ 145 BGB).
Ja!
2. K hat die Annahme des Angebots erklärt, indem sie auf die Schaltfläche „Sofort-Kaufen“ geklickt hat.
Genau, so ist das!
3. V kann ihre Willenserklärung anfechten, weil sie sich bei der Auswahl der Optionen „verklickt“ hat (§ 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
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