Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Angebot und Annahme

Grundsatz: Schweigen keine Annahme

Grundsatz: Schweigen keine Annahme

24. Januar 2026

18 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Buchhändlerin V schickt dem K (Verbraucher) unaufgefordert den neuen Grüneberg. Im Anschreiben heißt es: Wenn V von K innerhalb von zwei Wochen keine Antwort erhalte, gehe sie davon aus, dass K durch sein Schweigen das Angebot zum Kauf des Grünebergs für €115 annimmt. K schweigt.

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