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Klagebefugnis von Personengesellschaften

einfach
schwer95 % lösen richtig
6. Juni 2026
10 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Die B-KG (Kommanditgesellschaft) betreibt zulässigerweise in der Gemeinde G einen Freizeitpark. Aufgrund vermehrter Unfälle verbietet die zuständige Behörde der B-KG den weiteren Betrieb des Freizeitparks. Dagegen erhebt die B-KG Klage. Sie sieht ihr Grundrecht auf Berufsausübung verletzt. Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet.

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