Öffentliches Recht > Verwaltungsprozess-Recht
Schutznormtheorie: Klagebefugnis bei Konkurrentenklage (erteilte Genehmigung)
A ist Taxifahrer in München. Aufgrund der vielen Mitbewerber besteht ein Überangebot an Taxis. Als die zuständige Behörde weitere Erlaubnisse nach dem PBefG (Personenbeförderungsgesetz) erteilt, möchte A, dass diese Erlaubnisse aufgehoben werden. A erhebt Anfechtungsklage.
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Dauerverwaltungsakt
Die Gewerbeaufsichtsbehörde erteilt G eine Gewerbeuntersagung aufgrund von Unzuverlässigkeit (§ 35 Abs. 1 S. 1 GewO). Als G klagen will, kommt es zu einer Explosion, die den Betrieb des G zerstört. Die Behörde meint, die Untersagung sei jetzt nur noch „Schall und Rauch“.
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VA bereits erledigt 2
Da die Hühner des B von der Vogelgrippe befallen sind, ordnet die zuständige Behörde nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) die Tötung der Bestände an. Bevor B Widerspruch erheben kann, versterben die Hühner. Die Behörde meint, dass „danach doch kein Hahn mehr kräht“.
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VA bereits erledigt
A hängt an seinem schrottreifen Auto. Da er es immer noch fährt, verbietet ihm die zuständige Behörde das Fahren mit dem Auto. A ist empört und möchte klagen. Am nächsten Tag fällt das Auto auseinander und ist unwiderruflich zerstört.
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Öffentlich-rechtlicher Vertrag als Gegenstand der Anfechtungsklage?
Ordnungsbehörde B vereinbart mit A vertraglich, dass dieser die Schneeentsorgung auf der öffentlichen Zufahrtsstraße zu seiner Villa übernimmt. Als es im darauffolgenden Jahr heftig schneit, will A den Schnee nicht entfernen. Er erhebt Anfechtungsklage.
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Als Verwaltungsakt bekannt gemachte Rechtsverordnung als Gegenstand der Anfechtungsklage?
Die Gemeinde G will eine Wasserschutzanordnung, welche grundsätzlich eine Rechtsverordnung ist, für den Dorfsee erlassen. Diese wird jedoch nicht wie üblich verkündet, sondern als Einzelbekanntmachung dem Grundstückseigentümer A gegenüber erlassen. A erhebt dagegen Anfechtungsklage.
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Vorverfahren, Widerspruch (§§ 68ff. VwGO): Frist zum Erheben eines Widerspruchs - Erhebung bei der Widerspruchsbehörde
A wird am 01.08. ein belastender Verwaltungsakt des Ordnungsamts bekannt gegeben. Gegen diesen erhebt A bei der zuständigen Widerspruchsbehörde am 01.09. Widerspruch. Diese meint, nur die Ausgangsbehörde sei zuständig, und weist den Widerspruch als unzulässig ab. A erhebt am 02.09. Widerspruch beim Ordnungsamt.
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Klageeinreichung um 23:59 Uhr – Klagefrist (§ 74 Abs. 1 S. 1 VwVfG)
X hat einen belastenden Widerspruchsbescheid erhalten. Der Bescheid vom 15.05. (Montag) wird ihm am 18.05. (Donnerstag) zugestellt. X erhebt am 18.06. Klage, indem er die Klageschrift um 23:59 Uhr in den Briefkasten des Gerichtes wirft, welcher erst am nächsten Tag geleert wird.
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Verwaltungsakt § 35 S. 1, 2 VwVfG: Abgrenzung Norm - Allgemeinverfügung
Die Gemeinde G hat ein Taubenproblem. Kurzerhand verbietet sie das Füttern von Tauben im öffentlichen Stadtpark. Rentner R, der das Taubenfüttern liebt, will gegen das Verbot vorgehen. Ist die Anfechtungsklage statthaft?
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Vorverfahren Widerspruch (§§ 68ff. VwGO): Frist zur Erhebung des Widerspruchs - Standardfall
S bietet ihr Sonnenstudio vorschriftswidrig auch Minderjährigen an. Da S wiederholt aufgefallen ist, untersagt die Behörde B am 01.03. den Betrieb (§ 35 Abs. 1 S. 1 GewO). S will sich wehren und erhebt am 02.04. Widerspruch. Widerspruchsbehörde W weist diesen als unzulässig zurück.
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Anfechtung eines Verwaltungsakts - Schwerpunktklagebefugnis, Adressatentheorie
Gastwirt A ist Inhaber der Kneipe "Faulpelz". Seine Gaststättenkonzession wird wegen Unzuverlässigkeit widerrufen (§§ 15 Abs. 2, 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GastG), jedoch von der unzuständigen Behörde. A ist das egal - er will auf Weltreise gehen. Sein Freund B aber ist empört und klagt.
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Verwaltungsakt § 35 S. 1 VwVfG: Abgrenzung: Verwaltungsakt - Realakt
A und B sind Nachbarn. A hat im Garten einen Komposthaufen angelegt, der stinkt. B erfragt bei der Behörde, ob dies rechtens sei. Ein Sachbearbeiter erkundet die Lage und erstellt dazu einen Aktenvermerk. A ist erbost und verlangt Beseitigung des Aktenvermerks. Statthafte Klageart?