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Klagebefugnis der GbR

inkl. MoPeG
einfach
schwer95 % lösen richtig
21. Juni 2026
15 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Die X-GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) betreibt einen Nachtclub ohne die dafür erforderliche Genehmigung. Die zuständige Behörde erlässt gegenüber der X-GbR eine Stilllegungsverfügung (§ 15 Abs. 2 GewO). Die X-GbR klagt dagegen. Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet.

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