Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Schwere Körperverletzung, § 226 StGB
Einfügen einer Zahnprothese zumutbar
Einfügen einer Zahnprothese zumutbar
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T schlägt dem O vier Schneidezähne des Oberkiefers aus. O lässt sich eine aus fünf Zähnen bestehende, gut sitzende und gut aussehende Prothese anfertigen. Damit sieht er sogar besser aus als früher – die ausgeschlagenen vier Zähne hatten etwas auseinander gestanden.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Einfügen einer Zahnprothese zumutbar
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Mit der Körperverletzung hat T den O "erheblich entstellt" (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 Var. 1 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. O ist auch "dauerhaft" entstellt worden (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 Var. 1 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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